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(Quelle: Tobias Koch)

Neue V-Leute-Regeln der Ampel gefährden die öffentliche Sicherheit

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation beschlossen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne so zitieren:

"Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. Gerade in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Extremismus sind V-Leute für die Strafverfolgung unverzichtbar. Der Vorschlag von Herrn Buschmann ist so praxisfern, dass der zukünftige Einsatz von V-Leuten generell auf dem Spiel steht.

Es ist zum Beispiel verheerend, dass eine Vertrauensperson künftig keine ‚engste Verbindung‘ mehr zu der Zielperson haben darf. Dadurch wird das Ermittlungsinstrument etwa bei der Verfolgung von Clankriminalität praktisch untauglich. 

Es ist zudem absolut lebensfremd, den Einsatz einer Vertrauensperson von der vorherigen Zustimmung eines Richters abhängig zu machen. Dadurch werden Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei aus einem unbegründeten Misstrauen heraus mit unnötiger Bürokratie belastet. 

Diese und weitere Änderungen werden dazu führen, dass das wichtige Ermittlungsinstrument praktisch nicht mehr einsetzbar ist. Das wäre fatal. Genau vor einem solchen Szenario warnen aber die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaften, die es als Anwender am besten einschätzen können.

Es verwundert, dass Frau Faeser einem solchen Gesetz im Kabinett zugestimmt hat. Es ist die vorrangige Aufgabe der Bundesinnenministerin, Extremismus und Terrorismus zu verhindern. Unter dem Strich muss man sagen: Diese Bundesregierung gefährdet die öffentliche Sicherheit."