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(Quelle: 116448044_picture alliance blickwinkelMcPHOTOC. Ohde)

NetzDG hat sich bewährt

Wir werden Reform konstruktiv begleiten

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (kurz NetzDG) beschlossen. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der digitalpolitische Sprecher der Faktion, Tankred Schipanski:

Schön: „Soziale Netzwerke müssen frei von Hass, Verleumdung oder Beleidigungen sein. Das steht außer Frage. Das NetzDG ist hier ein wichtiger Baustein. Von Anfang an haben wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Vorschlägen eingebracht und den Gesetzgebungsprozess mitgestaltet. Gut an dem nun vorliegenden Entwurf ist, dass sich die Meldewege verbessern sollen. Bereits beim Inhalt soll nun eine leicht erkennbare und direkt erreichbare Meldemöglichkeit vorhanden sein. Auch wird der Informationsgehalt der Transparenzberichte verbessert – ob es ausreicht, werden wir im parlamentarischen Verfahren genau prüfen. Nachbesserungsbedarf sehen wir auch darin, dass die Plattformen noch immer vor allem nach ihren eigenen Compliance-Regeln löschen können. Die Vorgaben aus dem NetzDG müssen jedoch über den ‚Gemeinschaftsstandards‘ stehen, die sich die Unternehmen selbst geben. Intensiv prüfen werden wir auch, ob die freiwillige Selbstkontrolle tatsächlich so gestärkt wird, wie wir es vorschlagen.“

Schipanski: „Das NetzDG hat in den vergangenen zwei Jahren seit seiner Einführung einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass konsequent gegen Hass und Hetze im Netz vorgegangen wird. Gleichzeitig hat es auch viele seiner Kritiker widerlegt, denn das mancherorts befürchtete Overblocking ist ausgeblieben. Es steht außer Frage: Straftaten müssen auch dann verfolgt werden, wenn sie in sozialen Netzwerken begangen werden. Gleichzeitig muss die Meinungsvielfalt im Netz sichergesellt sein. Der Entwurf zur Reform des NetzDG ist ein wichtiger nächster Baustein. Im parlamentarischen Verfahren werden wir das Gesetz genau unter die Lupe nehmen. Insbesondere müssen wir sicherstellen, dass die zahlreichen Änderungen des NetzDG in den verschiedenen Gesetzentwürfen, die derzeit erarbeitet werden, miteinander konsistent sind, damit kein regulatorischer Flickenteppich entsteht. Außerdem werden wir darauf achten, dass die Verfahrens- und Meldewege transparent und nutzerfreundlich ausgestaltet sind und zudem die regulierte Selbstregulierung weiter gestärkt wird.“