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(Quelle: picture alliance/Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa)

Nachtragshaushalt 2021 erforderlich

Zusätzliche Mittel für Gesundheit und Unternehmenshilfen – Anpassungen beim Bahn-Zuschuss des Bundes

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung den Nachtragshaushalt zum Bundeshaushalt 2021 beraten und endgültig beschlossen. Die Nettokreditaufnahme des Bundes wird um 60,4 Mrd. Euro auf 240,2 Mrd. Euro erhöht. Die Ausgaben steigen von 498,6 Mrd. Euro auf 547,7 Mrd. Euro. Dazu erklärt Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Die fortdauernde Corona-Pandemie macht den Nachtragshaushalt mit einer Rekord-Neuverschuldung von 240,2 Mrd. Euro erforderlich. Der verlängerte Lockdown, neue Impfstoffbeschaffungen und die Teststrategie schlagen sich im Bundeshaushalt auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nieder.

Wir stocken die Unternehmenshilfen um weitere 25,5 Mrd. Euro auf 65 Mrd. Euro auf. Grund ist: Die Leistungen aus der Überbrückungshilfe sind deutlich ausgeweitet worden. Zur Fortsetzung des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR haben wir dem Etat der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) eine weitere Milliarde Euro übertragen.

Dem Bundesgesundheitsministerium stellen wir zusätzlich 14,6 Mrd. Euro für die Pandemie-Bekämpfung zur Verfügung. Der Corona-Vorsorgetitel (Globale Mehrausgabe) steigt um fast eine Mrd. Euro auf 35,96 Mrd. Euro, um weitere unvorhersehbare Ausgaben im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie leisten zu können.

Gleichzeitig müssen wir die Einnahmen um 11,3 Mrd. Euro absenken. Der Bundesbankgewinn ist von 2,5 Mrd. Euro auf null gesetzt worden, und die Steuereinnahmen werden um voraussichtlich 8,8 Mrd. Euro niedriger sein als noch im Dezember 2020 erwartet.

Anpassungen haben wir bei der Deutschen Bahn AG aufgrund der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission vorgenommen. Der im Haushalt 2021 vorgesehene Eigenkapitalzuschuss des Bundes wird um 3,076 Mrd. Euro abgesenkt. Demgegenüber erhöhen wir der Infrastrukturbeitrag des Bundes zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes um 650 Millionen Euro. Zudem heben wir die Ausgaben zur Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr um 600 Millionen Euro und im Personenfernverkehr um 1,826 Milliarden Euro an. Der Haushaltsausschuss hat die Mitglieder der Vorstände der Deutsche Bahn AG sowie der Tochtergesellschaften aufgefordert, auf variable Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen, Erfolgsbeteiligungen oder andere gesonderte Vergütungen im Jahr 2022 für das Geschäftsjahr 2021 zu verzichten.

Der Bundestag hat erneut mit Kanzlermehrheit die Ausnahme von der Schuldenbremse gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 beschlossen. Die Ausnahme ist gerechtfertigt, weil mit der Corona-Pandemie auch weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Gemäß Schuldenbremse des Grundgesetzes ist in diesem Jahr eine maximale Nettokreditaufnahme von 23,8 Mrd. Euro zulässig. Dieser Betrag wird mit der beantragten Nettokreditaufnahme von 240,2 Mrd. Euro um 216,4 Mrd. Euro überschritten. Der über die Schuldenbremse hinausgehende Betrag wird gemäß dem ebenfalls beschlossenen Tilgungsplan ab 2026 in 17 Jahresschritten getilgt werden.“