
Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder entlastet Eltern
Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auf den Weg gebracht. Dazu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren
„Wir stehen zu unserem Wort, das wir zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben haben: Mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder werden wir die Zusage aus unserem Wahlprogramm umsetzen. Denn die Einschulung ihrer Kinder ist für berufstätige Eltern oft ein Kraftakt: Kitakinder haben eine garantierte Nachmittagsbetreuung, Grundschulkinder aber bislang nicht. Was für Kindergartenkinder gilt, muss auch für die Grundschulkinder realisiert werden. Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Grundschulkind benötigen, sollen einen Platz bekommen und damit entlastet werden. Hinzu kommt: Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung ist auch wichtig wegen seiner bildungs-, integrations- und sozialpolitischen Wirkung und führt zu mehr Chancengerechtigkeit für Kinder. Jedes Kind hat die Chance auf eine erfolgreiche Zukunft verdient. Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll sukzessive ausgebaut werden – beginnend mit der ersten Klasse. Selbstverständlich wird niemand dazu verpflichtet werden, das Angebot anzunehmen.
Als CDU/CSU werden wir genau auf eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung achten, damit sie bildungs-, integrations- und sozialpolitisch sinnvoll ist. Denn: Satt und sauber reicht nicht.
Im Parlamentarischen Verfahren wollen wir das Gesetz jetzt zügig beraten.“


