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(Quelle: picture alliance / dpa)

Monatshygieneprodukte müssen günstiger werden

Finanzpolitiker der Unionsfraktion fordern Reduzierung des Umsatzsteuersatzes

Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich in ihrer Sitzung am 25. Juni 2019 für eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Produkte der Monatshygiene wie zum Beispiel Tampons ausgesprochen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Uwe Feiler:

„Die Anwendung des Regelsteuersatzes auf Produkte der Monatshygiene wie Tampons oder Binden ist weder inhaltlich noch steuersystematisch zu begründen. Die Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für eine Aufnahme der Produkte in den Kreis der mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegten Waren ein und fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.“

Hintergrund: Während die meisten Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs wie Grundnahrungsmittel, Druckerzeugnisse, aber auch Kulturveranstaltungen seit 1968 mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz belegt werden, sind Damenhygieneartikel dem vollen Steuersatz von 19 Prozent unterworfen. Mehrere Online-Petitionen setzen sich für eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ein. Die für alle Mitgliedstaaten geltende Mehrwehrsteuersystemrichtlinie ermöglicht es, einen ermäßigten Steuersatz auf Monatshygieneprodukte einzuführen. Von dieser Möglichkeit haben bereits einige Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht. Anders ist die europarechtliche Situation bei den viel diskutierten Babywindeln: Hier ermöglicht die Mehrwertsteuersystemrichtlinie es nicht, den ermäßigten Steuersatz zu erheben.