
Modernisierung des Telekommunikationsrechts ist ein Riesenschritt
Am heutigen Freitag hat der Bundesrat der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (sog. TelekommunikationsmodernisierungsG, TKMoG) zugestimmt. Dazu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, gerne wie folgt zitieren:
„Das ist ein Riesenschritt für den flächendeckenden Mobilfunkausbau gerade im ländlichen Raum, denn wir ändern konsequent die Spielregeln: Zukünftig gibt es neue Frequenzen nur gegen Flächenversorgung. Das bedeutet mindestens 4G für alle Mobilfunkkunden durchgehend und unterbrechungsfrei an allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen und an allen Schienenstrecken. Damit schaffen wir gleichzeitig die Basis für den zukünftigen 5G-Ausbau in der Fläche.
Für die Internetversorgung zu Hause wird der Rechtsanspruch auf schnelles Internet zukünftig eine Grundversorgung sicherstellen. Homeoffice und Homeschooling auch mit Videokonferenzen müssen über stabile Verbindungen zum Standard gehören.“