Skip to main content
(Quelle: Picture alliance/dpa)

Mittelstand und Vereine effektiv vor missbräuchlichen Abmahnungen schützen

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Kabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett verabschiedet am heutigen Mittwoch den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sowie der für den gewerblichen Rechtschutz zuständige Berichterstatter, Ingmar Jung:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: 
“Das Wettbewerbsrecht muss eine solide Basis für einen fairen Umgang zwischen allen Marktteilnehmern sein. Es darf keinen Raum für Abmahnvereine bieten, die auf dem Rücken kleiner Gewerbetreibender ein Geschäftsmodell betreiben. Deshalb hatten wir die Bundesjustizministerin bereits im Juni letzten Jahres aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um die Praxis missbräuchlicher Abmahnungen einzudämmen.

Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf enthält dafür gute Ansätze. Es ist richtig, die Praxis missbräuchlicher Abmahnungen künftig einzuschränken, indem wir finanzielle Anreize für massenhafte Abmahnungen abbauen, mehr Transparenz in die Praxis von Abmahnvereinen bringen und zugleich den Kreis von Organisationen, die zu Abmahnungen befugt sind, einschränken.

Es ist auch zu begrüßen, dass künftig Vereine oder Handwerksbetriebe nicht mehr sofort kostenpflichtig abgemahnt werden können, nur weil die Angaben im Impressum ihrer Website unvollständig sind. Gerade mit Blick auf die Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen auf Basis von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hätten wir uns jedoch einen umfassenderen Schutz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbständige und Vereine gewünscht. Dies war auch nach monatelangen Verhandlungen mit der Bundesjustizministerin offenbar nicht möglich.

In den weiteren Beratungen werden wir intensiv prüfen, ob wir nicht höhere Anforderungen und strengere Kriterien an die Einrichtungen und Verbände stellen können, die Gewerbetreibende abmahnen dürfen. Ziel muss es sein, den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen effektiv und nachhaltig einzudämmen.“

Ingmar Jung:
„Wir werden im parlamentarischen Verfahren sehr genau prüfen, ob der Regierungsentwurf auch im Einzelfall zu wertungsmäßig angemessenen Ergebnissen führt. Klar ist nämlich auch, dass das Lauterkeitsrecht ein wichtiger Bestandteil zum Schutz des rechtstreuen Wettbewerbs und der Verbraucher ist. Daher müssen wir darauf achten, dass wir mit der Novellierung nicht über das Ziel hinausschießen und nicht auch richtige und zum Schutz des fairen Wettbewerbs notwendige Abmahnungen unnötig erschweren.

Mit der Einführung der sogenannten Reparaturklausel wollen wir ein Mindestmaß an Wettbewerb auf dem Sekundärmarkt für sichtbare Ersatzteile schaffen. Mit einer maßgenauen Anpassung im Designrecht werden wir die berechtigten Interessen von Herstellern der Originalteile, des Ersatzteilhandels und der Verbraucher miteinander in Einklang bringen.“