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(Quelle: Tobias Koch)

Mittel der Bauernmilliarde können ab 11. Januar 2021 beantragt werden

Schwerpunkt der Förderung liegt bei emissionsarmer Ausbringung von Gülle

Die Richtlinie für die Umsetzung des Zukunftsprogramms Landwirtschaft, die sogenannte Bauernmilliarde, wurde heute durch das Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlicht. Damit können ab dem 11. Januar 2021 Finanzmittel beantragt werden. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Albert Stegemann:

„Nachdem sich die Förderrichtlinie lange verzögert hatte begrüßen wir sehr, dass die Richtlinie zur Umsetzung des Zukunftsprogramms nun veröffentlicht wurde. Damit können Anträge ab dem 11. Januar 2021 online beantragt werden.

Die Schwerpunktsetzung der Bauernmilliarde liegt bei der Förderung von Techniken für emissionsarme Ausbringung und Lagerung von Gülle. Das soll unsere Landwirte gerade vor dem Hintergrund der neuen Düngeverordnung ein stückweit unterstützen. Zwar ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewusst, dass die neuen Anforderungen der Verordnungen und die damit verbundenen Kosten für die Landwirte mit der Bauernmilliarde nicht ausgeglichen werden können. Das Zukunftsprogramm soll aber helfen, Lösungen zu entwickeln. Daher werden unter anderem innovative Gülletechniken sowie Investitionen in Güllelagerung und -separierung unterstützt. Wichtig war uns auch, dass gewerbliche Betriebe und Maschinenringe die Förderung beantragen können. Auch werden beim Pflanzenschutz präzise Technik, Geräte und passgenaue Unkrautbekämpfung unterstützt.

Jeder Landwirt, der Wirtschaftsdünger richtig einsetzt, lebt das Ziel einer echten Kreislaufwirtschaft. In der politischen und gesellschaftlichen Debatte sollte daher aufgehört werden, den Einsatz von Gülle zur Pflanzenernährung zu kritisieren. Der richtige Einsatz ist gut für die Umwelt, das Klima und lebendige Böden.“

Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie finden Sie unter:  www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft