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(Quelle: Pixabay/Pete Linforth)

Missbrauch des Patentrechts einen Riegel vorschieben

Starken Schutz geistigen Eigentums bewahren

Anlässlich des heutigen Kabinettbeschlusses zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der für das Patentrecht zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ingmar Jung:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Deutschland ist in vielen Bereichen Innovations- und Weltmarktführer. Dem Schutz geistigen Eigentums durch Patente kommt daher traditionell ein hoher Stellenwert zu. Das scharfe Schwert des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs darf jedoch nicht in falsche Hände geraten. Immer öfter werden in Deutschland Patente allein mit dem Ziel aufgekauft, Unternehmen unter Androhung schwerwiegender Auswirkungen für ganze Produktionsprozesse unter Druck zu setzen und hohe finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Diese Praxis führt zu erheblichen Schäden bei den betroffenen Unternehmern. Das Label ‚Made in Germany‘ droht für viele zum Standortnachteil zu werden.

Dem Missbrauch des Patentrechts schieben wir nun einen Riegel vor. Auf Basis des neuen Gesetzentwurfs werden wir das Patentrecht punktuell neu justieren. Zugleich synchronisieren wir gerichtliche Verfahren, um den Rechtsschutz nicht durch unterschiedliche Geschwindigkeiten in Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren leerlaufen zu lassen und dem Einsatz des missbräuchlichen Unterlassungsanspruchs damit Vorschub zu leisten.

Nur auf Basis eines effektiven Schutzes des geistigen Eigentums kann aus Kreativität, Gründergeist und Innovation wirtschaftlicher Erfolg entstehen. Es ist gut, dass die Bundesregierung heute unserem beständigen Drängen nachgekommen ist, den missbräuchlichen Einsatz von Schutzrechten des Patentrechts zu beenden.“

Ingmar Jung: „Der Schutz geistigen Eigentums ist unerlässliche Voraussetzung für einen starken Forschungs- und Innovationsstandort bei uns in Deutschland. Dazu gehört auch der Schutz des Patentrechts, dessen Absolutheit und Unabdingbarkeit durch das Gesetzgebungsvorhaben nicht in Frage gestellt werden soll.

Diese Absolutheit muss aber dort ihre Grenzen finden, wo das Patentrecht allein dazu dienen soll, Produktionsprozesse zu blockieren, um überzogene Lizenzforderungen generieren zu können. Dort wird Innovationsschutz ins Gegenteil verkehrt.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird es unsere Aufgabe sein, einen guten Kompromiss zu finden: Unser Ziel ist es, den Missbrauch durch sog. Patent-Trolle zu verhindern, ohne dabei das Patentrecht zu entwerten. Deshalb muss die Einschränkung des patentrechtlichen Unterlassungsanspruchs die absolute Ausnahme bleiben. Dieser muss so ausgestaltet sein, dass er nur in denjenigen Fällen beschränkt werden kann, in denen eine missbräuchliche Inanspruchnahme offensichtlich auf der Hand liegt. Für eine derartige Ausgestaltung werden wir uns einsetzen.“