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Christopher de Vries

Minderheitenschutz der Ampelkoalition gilt nicht für die deutsche Minderheit in Polen

Reduzierung des Deutschunterrichts gefährdet kulturelle Identität

Der Deutsche Bundestag hat gestern Nachmittag mit den Stimmen der Ampelkoalition den Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Deutsche Minderheit in Polen stärken – Diskriminierung beim muttersprachlichen Unterricht beseitigen“ (Drs. 20/2559) abgelehnt. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christoph de Vries:

„Die Ampelkoalition hat den Antrag der Union mit konkreten Vorschlägen zur Lösung der massiven Einschränkungen des Deutschunterrichts für die deutschen Minderheit in Polen abgelehnt, obwohl die Bundesregierung diese Diskriminierung selbst bestätigt hat.

Damit wird klar: Der im Koalitionsvertrag erhobene Anspruch, die Rechte von Minderheiten insbesondere innerhalb der EU zu stärken und sich für den Erhalt der Minderheitensprachen einzusetzen, gilt offensichtlich nicht für Angehörige der deutschen Minderheiten in Europa. Der Beschluss ist im Grunde eine zweite Diskriminierung für ca. 50.000 Kinder und ihre Familien, die der deutschen Minderheit in Polen angehören. 

Die Bundesregierung muss endlich auf höchster Ebene handeln, um das Inkrafttreten der Verordnung des polnischen Bildungsministeriums zum 1. September abzuwenden. Es besteht eindeutig Gefahr im Verzug, dass das Bildungssystem der deutschen Minderheit irreparabel geschädigt wird und die bilateralen Beziehungen ernsthaft belastet werden.“

Hintergrund:
Der polnische Sejm hat am 27. Januar 2022 beschlossen, die Mittel für den Minderheitensprachunterricht erstmals um 40 Mio. Zloty bzw. 10 Mio. Euro drastisch zu kürzen. Die polnische Regierung, hier Bildungsminister Przemysław Czarnek, hat zur Umsetzung des Beschlusses am 4. Februar 2022 eine Verordnung erlassen, durch welche nur für Schüler, die der deutschen Minderheit angehören, die Anzahl der Stunden muttersprachlichen Unter-richtes von drei auf eine Stunde wöchentlich reduziert wird. Von der Verordnung, die ab 1. September 2022 in Kraft treten soll, sind ca. 50 000 Kinder betroffen. Die ca. 500 Deutschlehrerinnen und Deutschlehrern, die im September mit Entlassung konfrontiert sind, wandern derzeit in die Wirtschaft ab und werden dem Bildungsbereich dauerhaft entzogen sein. Da Sprache das wichtigste Mittel zur Identitätsbildung ist, droht der deutschen Minderheit in Polen mittel- bis langfristig der Verlust der kulturellen Identität.