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(Quelle: unsplash.com)

Menschen mit Behinderungen bedürfen des besonderen Schutzes bei Triage

Bundesregierung muss schnell Gesetzentwurf vorlegen

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am heutigen Dienstag veröffentlichten Beschluss den Gesetzgeber dazu aufgefordert, Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der Justiziar der Fraktion, Ansgar Heveling:

Günter Krings: „Menschen mit Behinderungen sind besonders vulnerabel und bedürfen gerade in Zeiten der Coronapandemie des besonderen Schutzes vor Benachteiligung. Das Bundesverfassungsgericht hat heute klargestellt, dass die derzeitigen nicht gesetzlichen Richtlinien nicht ausreichen, um einen wirksamen Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Die Bundesregierung muss daher schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, um diese Schutzlücke zu schließen. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden das konstruktiv begleiten. Angesichts des Aufeinandertreffens des Diskriminierungsverbots aus Artikel 3 Grundgesetz mit dem aus der Menschenwürde resultierenden Verbot der Abwägung von Leben gegen Leben kommt vor allem ein Diskriminierungsschutz durch Verfahren in Betracht. Vorrangiges Ziel bleibt aber zu verhindern, dass es überhaupt zu Triageentscheidungen kommt.“

Ansgar Heveling: „Mit seiner heutigen Entscheidung erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass das geltende Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht als Maßstab für notwendige Priorisierungsentscheidungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Die derzeit geltenden nicht gesetzlichen Regelungen reichen aber nicht aus, um für Menschen mit Behinderungen einen wirksamen Diskriminierungsschutz bei einer etwaigen Triage zu gewährleisten. Daher hat sich der grundrechtliche Schutzauftrag zu einer gesetzgeberischen Handlungspflicht verdichtet. Die Bundesregierung muss nun schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorlegen, da das Bundesverfassungsgericht unverzügliches Handeln anmahnt. Hierzu weisen die Karlsruher Richter selbst den Weg, indem sie als mögliche Lösung einen Diskriminierungsschutz durch Verfahren aufzeigen. Dafür steht ein ganzes Instrumentarium von Möglichkeiten zur Verfügung wie etwa Ethikkommissionen, das Mehraugenprinzip oder besondere Dokumentationspflichten. Klargestellt hat das Bundesverfassungsgericht, dass das Impfrecht für sich genommen keine Grundlage darstellt, um der Handlungspflicht nachzukommen. Sinnvoll bleibt aber, alles zu unternehmen, um Triagesituationen zu vermeiden.“