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(Quelle: pixabay)

Meilensteine für die Wissenschaft

Forschungsklausel und Entfristung der Wissenschaftsschranke beschlossen

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag die Reform des Urheberrechts für den digitalen Binnenmarkt. Mit der Entfristung der Wissenschaftsschranke und einer Forschungsklausel werden auch wichtige forschungspolitische Vorhaben umgesetzt. Dazu erklären der forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und der digitalpolitische Sprecher, Tankred Schipanski:

Albrecht Rupprecht: „Mit der Urheberrechtsnovelle stärken wir den Wissenschaftsstandort Deutschland erheblich. Forschung kann nur funktionieren, wenn Daten nutzbar werden. Das haben wir jetzt erreicht. Wir führen die Forschungsklausel für Hochschulen und Forschungsinstitute ein. Die Forschungsklausel ermöglicht Forscherinnen und Forschern den Zugang zu Daten von Diensteanbietern wie Sozialen Medien oder Upload-Plattformen.

Die Forschung über die Funktionsweisen von Sozialen Medien und deren Algorithmen scheiterte bislang zu oft am mangelnden Datenzugang für Forschende. Es ist für uns als Gesellschaft aber elementar wichtig zu verstehen, wie die Erkennung und Blockierung von urheberrechtlich geschützten Werken sich auf die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit auswirken. Genau das haben wir jetzt ermöglicht und Forscherinnen und Forscher eine rechtssichere Grundlage geschaffen, um einen genaueren Blick auf die Daten von sozialen Medien und Plattformen zu werfen. Damit haben wir für Forschungsinstitute und Hochschulen einen wichtigen Meilenstein erreicht.“

Tankred Schipanski: „Die im Urheberrecht gesetzlich erlaubten Nutzungen für Unterricht und Lehre sowie für die wissenschaftliche Forschung (§§ 60a bis 60h UrhG-E) werden vollständig entfristet. Die bisherigen Regeln, wonach beispielsweise bis zu 15 Prozent eines Werkes für Unterricht und Lehre sowie für die wissenschaftliche Forschung benutzt werden durften, drohten im Frühjahr 2023 auszulaufen. Der durch die Befristung entstehenden Planungsunsicherheit für Forschende und dem drohenden Flickenteppich innerhalb der EU sind wir mit der Entfristung der Wissenschaftsschranke entgegengetreten. Wir verstehen uns in Deutschland und Europa als Wissenschaftsstandort. Mit der vollständigen Entfristung erreichen wir für die Forschungsinstitute und Hochschulen langfristige Planbarkeit und Rechtssicherheit. Genau für diesen Punkt haben wir uns jahrelang eingesetzt und sind nun endlich am Ziel angekommen – mit der vollständigen Entfristung der Wissenschaftsschranke.“