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(Quelle: Jan Kopetzky)

Mehr Schutz vor strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll noch wirksamer bei der Eindämmung von Hass, Hetze und strafbaren Falschnachrichten in sozialen Netzwerken werden

An diesem Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Hierzu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Wir haben als CDU/CSU-Bundestagsfraktionen schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass über zwei Jahre nach der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes der Schutz der Nutzer von Facebook, Twitter und Co. vor rechtswidrigen Inhalten weiter verbessert werden muss. Dieses Ziel setzen wir nun mit dem Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes um. Dazu gehören ein gut erreichbares und handhabbares Meldesystem ohne komplizierten ‚Klickweg‘, ein geregeltes Verfahren zur Wiedereinstellung zu Unrecht gelöschter oder gesperrter Inhalte und die effiziente Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber den Plattformbetreibern. Der Grundgedanke des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes bleibt: Facebook, Twitter und Co. sind weiterhin für die Löschung rechtswidriger Inhalte auf ihren Plattformen verantwortlich. Im Verfahren werden wir uns einige Punkte natürlich noch genauer ansehen, so etwa den, ob die derzeitigen Löschfristen für die Netzwerke praxisgerecht, an manchen Stellen zu lang, an anderen zu kurz bemessen sind.

Trotz anfänglicher Bedenken bei der Schaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hat sich gezeigt: Das Gesetz ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung von Hasskriminalität, strafbaren Falschnachrichten und anderen strafbaren Inhalten in sozialen Netzwerken. Es findet einen vernünftigen Ausgleich zwischen dem Schutz der Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten und der Freiheit jedes einzelnen, seine Meinung öffentlich zu äußern. Sorgen, dass es hier zu flächigem Overblocking kommen könnte, haben sich bislang nach unserer Kenntnis nicht bestätigt. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit seinen Meldepflichten für soziale Netzwerke ist deshalb eine Erfolgsgeschichte.“