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(Quelle: picture alliance/dpa_Themendienst)

Mehr Schutz für Verbraucher

Vertragsfreiheit und Kostenvorteile gesichert

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch das Gesetz für faire Verbraucherverträge auf den Weg gebracht. Hierzu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke:

Dr. Jan-Marco Luczak: "Verbraucher müssen besser vor unfairen Verträgen geschützt werden, deswegen gehen wir gezielt gegen überlange Kündigungsfristen und sich anschließende unangemessene Vertragsverlängerungen vor. Für uns ist aber auch klar, dass wir die Vertragsfreiheit bewahren und Verbrauchern die Möglichkeit lassen wollen, Verträge auch zukünftig nach ihren individuellen Bedürfnissen abzuschließen und von Kostenvorteilen zu profitieren. Wir haben daher durchgesetzt, dass das vom Bundesjustizministerium geforderte Verbot von Vertragslaufzeiten von über einem Jahr vom Tisch ist. Denn längere Vertragslaufzeiten bieten Verbrauchern regelmäßig Preisvorteile und Treuerabatte, weil Unternehmen dann Investitionssicherheit haben und Preise besser kalkulieren können. Verbraucher können so auch künftig frei entscheiden, ob sie sich langfristig aber dafür preisgünstig binden wollen oder lieber eine höhere Flexibilität und dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen möchten. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf, bei dem einjährige Verträge nur mit einem Preisaufschlag von maximal 25 Prozent zu zweijährigen Verträgen zulässig sind, ist ein Kompromiss, den wir uns im weiteren parlamentarischen Verfahren sehr kritisch ansehen werden."

Sebastian Steineke: "Mit dem geplanten Ausschluss von Abtretungsverboten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) greift der Entwurf eine zentrale Unionsforderung auf, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Weiterhin begrüßen wir grundsätzlich neue Regelungen zum Schutz vor telefonisch untergeschobenen Verträgen. Die zunächst von Ministerin Lambrecht vorgesehene gesetzliche Verkürzung der Vertragslaufzeiten stieß nicht nur bei den betroffenen Unternehmen auf viel Kritik. Auch unter Verbrauchern wurde sie skeptisch gesehen. Es ist gut, dass die anderen wichtigen Ziele des Gesetzes nicht an diesem Punkt gescheitert sind und nun noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können."