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(Quelle: Tobias Koch)

Lebensmittelkontrollen auf neuralgische Punkte ausrichten

Neue Vorschrift schafft bundeseinheitlichen Rahmen

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch eine Verwaltungsvorschrift zur amtlichen Überwachung der Einhaltung des Lebensmittelrechts (AVV Rüb) beschlossen. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann:

„In Deutschland haben wir heute so gesunde, sichere und hochwertige Lebensmittel wie nie zuvor. Damit dies so bleibt, müssen wir Lebensmittelkontrollen dort besonders wirksam einsetzen, wo sie notwendig sind. Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir einen bundeseinheitlichen Rahmen, damit die zuständigen Landesbehörden Lebensmittelbetriebe in Deutschland risikobasiert und gezielt überwachen können.

Die Verwaltungsvorschrift (AVV RÜb) hilft den Kontrollbehörden der Länder, den Überwachungsdruck in Problembetrieben mittels häufigerer anlassbezogener Kontrollen zu erhöhen. Gleichzeitig können die Behörden die Risiken beanstandungsfreier Betriebe angemessener bewerten und sie von Bürokratie entlasten. Die Kontrolldichte wird damit nicht verringert, sondern stärker auf neuralgische Punkte ausgerichtet. Wenn Politiker der Grünen Personalmangel in der Lebensmittelkontrolle beklagen, dann sei daran erinnert, dass die Lebensmittelkontrolle verfassungsrechtlich den Ländern obliegt. Die Grünen sind aufgefordert, in den Ländern, in denen sie mitregieren, für die entsprechenden Finanzmittel und Stellen zu sorgen.“