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Peter Weiß | Arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Salvadore Brand)

Kurzarbeit bleibt weiterhin vereinfacht möglich

Erleichterte Bedingungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden bis Juni 2021 verlängert

Das Kabinett hat heute die Verlängerung der erleichterten Bedingungen des Kurzarbeitergeldes bis Juni 2021 beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Viele Unternehmen und Branchen sind aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin massiv von Arbeitsausfällen betroffen. Die besonderen Regelungen für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld haben geholfen, die Auswirkungen der Krise abzufedern. Viele Arbeitsplätze und Unternehmen konnten dadurch gerettet werden. Ohne diese Maßnahmen wäre der Anstieg der Arbeitslosigkeit sehr viel höher ausgefallen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir den erleichterten Zugang nun über den März 2021 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängern. Damit passen wir den Bedarf an die Lage der Unternehmen an.

Trotz der damit verbundenen hohen finanziellen Kosten ist es weiterhin ein wichtiges Zeichen, dass die Arbeitgeber Kurzarbeit nutzen. Es ist besser Kurzarbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit. Zudem können die Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit ihr betriebliches ‚Knowhow‘ sichern, um nach der Krise mit ihren Fachkräften wieder durchzustarten. Wir sind überzeugt, dass das der richtige Weg ist und wir so weiterhin gut durch diese Krise kommen.“