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(Quelle: Foto Jan Kopetzky)

Kommunale Kassenkredite abbauen – Länder in die Pflicht nehmen

Föderale Strukturen einzuhalten ist kein ‚Schwarzer-Peter-Spiel‘

Das „Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte“ fordert einen gemeinsamen Altschuldenfonds von Bund, Ländern und Kommunen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:

„Wir sehen die Not der betroffenen Kommunen und haben für ihre Forderung Verständnis, bestehende Kassenkredite abzubauen und die Kommunen zu entschulden.

Dabei darf aber nicht vergessen werden: Die Länder sind für eine auskömmliche aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Dazu gehört auch der Abbau kommunaler Kassenkredite. Das Land Hessen hat mit seiner „Hessenkasse“ gezeigt, wie es geht. Die hessischen Kommunen haben Ende 2018 ihre Kassenkredite von rund 4,9 Mrd. Euro an die „Hessenkasse“ übertragen und sind damit entschuldet. Dies ist ein Vorbild auch für die anderen betroffenen Länder. Föderale Strukturen einzuhalten, was die Länder an anderer Stelle immer einfordern, darf kein ‚Schwarzer-Peter-Spielen‘ sein.

‚Wer bestellt, bezahlt‘ ist der richtige Ansatz - die Forderung aber an den Bund zu richten, verkennt die Tatsachen. Jedes Bundesgesetz, das zu Belastungen der Länder führt, die diese an die Kommunen weitergeben, bedarf der Länderzustimmung im Bundesrat. Für die Mehrbelastung erhalten die Länder einen finanziellen Ausgleich vom Bund. Wenn drei Flächenländer hohe kommunale Kassenkredite aufweisen und zehn andere Flächenländer nicht, zeigt das deutlich, wo die Probleme zu verorten sind – bei den jeweiligen Ländern. Hinzukommen landesinterne Rahmenbedingungen: So kämpfen nordrhein-westfälische Kommunen nach wie vor mit den Folgen einer finanzstrukturellen Änderung im Finanzausgleichsgesetz, die Mitte der 80er Jahre vorgenommen wurde und die Bildung von Kassenkrediten befördert hat - ein Umstand, an dem der Bund gänzlich unbeteiligt war.

Genauso wichtig wie der Abbau kommunaler Kassenkredite sind strukturelle Änderungen, um eine Neuverschuldung dauerhaft zu verhindern. Nur wenn dies verlässlich sichergestellt werden kann, sehen wir eine Verhandlungsoption über ein Bundesengagement bei der Tilgung von Altschulden. Die Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 2020 leistet dafür einen wichtigen Beitrag. Die Länder erhalten mehr Bundesmittel, und die kommunale Finanzlage fließt stärker als bislang in die Mittelverteilung ein. Während der Bund strukturelle Änderungen unterstützt, ist diesbezüglich von Länderseite in der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse nichts zu vernehmen gewesen. Ohne Eigenengagement nur auf den Bund zu schielen, ist der falsche Ansatz.“

Hintergrund:
Das „Aktionsbündnis für die Würde unserer Städte“, ein Zusammenschluss mehrerer hochverschuldeter Kommunen vornehmlich aus Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz, fordert bei der Umsetzung der Ergebnisse der Kommission zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse einen gemeinsamen Altschuldenfonds von Bund, betroffenen Ländern und Kommunen einzurichten.