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Ulrich Lange | Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Ulrich Lange ist tellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag | Foto: ias Koch)

Koalitionsfraktionen einigen sich auf Modernisierung des Telekommunikationsrechts

Klare Ausbauziele für den Mobilfunk und Rechtsanspruch auf schnelles Internet

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Modernisierung des Telekommunikationsrechts (sog. TelekommunikationsmodernisierungsG, TKMoG) geeinigt. Die Novelle soll an diesem Donnerstag vom Bundestag abschließend beraten werden. Dazu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, gerne wie folgt zitieren:

„Mit unserem Koalitionspartner haben wir uns auf die Modernisierung des Telekommunikationsrechts geeinigt. Beim Mobilfunkausbau werden wir als Bundestag die Spielregeln ändern und die Zügel anziehen. Wir stolpern nicht mehr von Versteigerung zu Versteigerung, sondern geben im Gesetz erstmals ein Mobilfunkausbauziel vor. Das bedeutet mindestens 4G für alle Mobilfunkkunden durchgehend und unterbrechungsfrei an allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen und an allen Schienenstrecken. Damit schaffen wir gleichzeitig auch die Basis für den zukünftigen 5G-Ausbau. Das ist bis 2026 möglich, wenn die Bundesnetzagentur in den nächsten Jahren mit ihren neuen Instrumenten tatkräftig zupackt. Sie kann die Netzbetreiber zum gemeinsamen Netzausbau verpflichten und außerdem bei den Auflagen ambitionierter vorgehen, da der Bund parallel ein umfangreiches Mobilfunkförderprogramm auflegt. Außerdem gilt zukünftig: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Daher wird zum Mobilfunkausbau jetzt regelmäßig im Deutschen Bundestag berichtet. Es geht uns um den Netzausbau für die Bürger und nicht den Schutz der Markenstrategien einzelner Unternehmen.

 

Durch den Rechtsanspruch auf schnelles Internet wird eine Grundversorgung sichergestellt. Der Anschluss muss stabile Verbindungen für Homeoffice und Homeschooling ermöglichen. Ruckelfreie Videokonferenzen auch über verschlüsselte Verbindungen gehören zum Pflichtprogramm und nicht zur Kür. Das wird durch weitere, zwingend festzulegende technische Kriterien, wie Uploadrate und Latenz bei der Datenübermittlung, abgesichert. Auch hier gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die konkrete Festlegung der technischen Leistungsparameter für den Rechtsanspruch durch die Behörden wird nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages erfolgen.“