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Schweine
(Quelle: picture alliance/ ZB)

Koalition einigt sich auf Verbesserungen des Tierwohls im Baurecht

Verbesserung bei der Haltung von Jungsauen und Sauen

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einen Gesetzentwurf über bauliche Änderungen zur Verbesserung des Tierwohls geeinigt, mit dem die Haltung von Jungsauen und Sauen unterstützt wird. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol:

Ulrich Lange: „Wir schaffen im Bauplanungsrecht die Möglichkeit, auch ohne Vorliegen eines Bebauungsplans Tierwohlverbesserungen durch bauliche Änderungen zu erreichen. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der Haltungsbedingungen von Jungsauen und Sauen, ohne dass es zur Vergrößerung des Tierbestands kommt.“

Sören Bartol: „Ich freue mich, dass wir in der Koalition in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause ein Gesetz auf den Weg bringen, das im Bauplanungsrecht Stallumbauten zur gerechteren Haltung von Jungsauen und Sauen erleichtert. Tierwohlverbesserungen sollen und werden nicht am Baurecht scheitern.“

Hintergrund: Für gewerbliche Tierhaltungsanlangen, die vor September 2013 zugelassen worden waren, musste seitdem ein Bebauungsplan oder ein Vorhaben- und Entschließungsplan beschlossen werden, damit bei baulichen Änderungen Verbesserung des Tierwohls erreicht werden konnten. Unter engen Voraussetzungen werden solche baulichen Änderungen mit dem Gesetz jetzt wieder vereinfacht. Damit wird auch ein Anreiz gesetzt, auf Fördermittel für den Stallumbau aus dem Konjunkturpaket vom vergangenen Jahr zurückzugreifen.