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(Quelle: picture alliance / dpa)

Kleine Banken entlastet

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestag hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz) beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und die zuständigen Berichterstatter Alexander Radwan und Sepp Müller:

Antje Tillmann: „Das Risikoreduzierungsgesetz leistet einen wichtigen Beitrag zum Risikoabbau im Bankensektor. Dabei stärken wir aber auch den Proportionalitätsgedanken. Kleine Banken mit einer Bilanzsumme unter 5 Mrd. Euro werden von übermäßiger Regulierung entlastet und profitieren von Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben. Um die Abwicklung von Banken glaubwürdig zu machen und die Steuerzahler zu schützen, müssen große Banken Verlustpuffer von mindestens 8 % ihrer Bilanzsumme vorhalten. Diese Puffer können im Krisenfall Verluste abfedern und stellen sicher, dass eine Bankenrettung von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden muss, nicht aber vom Steuerzahler.“

Alexander Radwan: „Mit dem heute beschlossenen Risikoreduzierungsgesetz setzen wir das sog. EU-Bankenpaket um. Dieses war als Reaktion auf die Finanzmarktkrise vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossen worden. Dass wir damals auch in Deutschland angemessen reagiert haben, zeigt sich aktuell in der Corona-Pandemie. Durch die erfolgreiche Regulierung des Bankenmarktes können heute finanzielle Puffer flexibel genutzt werden. Eine weitere Reduzierung der Risiken ist wichtig – allerdings sollte hier verhältnismäßig vorgegangen werden. Kleine Institute verursachen keine vergleichbaren systemischen Risiken wie große Marktteilnehmer. Deshalb muss für kleine Banken auch ein geringerer Regulierungsmaßstab gelten. Wir sind froh, dass wir diesen Aspekt in den Verhandlungen zu diesem Gesetz an vielen strategischen Punkten stärken konnten.“

Sepp Müller: „In den Verhandlungen zum Risikoreduzierungsgesetz konnten wir erreichen, dass bei der Eigenmittelempfehlung nicht über die europäischen Regelungen hinausgegangen wird. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Festlegung, dass die Eigenmittelempfehlung ausschließlich durch hartes Kernkapital zu erfüllen ist, wurde gestrichen. Die Bildung von hartem Kernkapital ist für Banken sehr schwierig und würde deren Möglichkeiten zur Kreditausgabe schmälern. Dies wäre gerade jetzt fatal, da die Banken die deutsche Wirtschaft weiterhin mit Liquidität versorgen sollen, um aus der wirtschaftlichen Corona-Krise manövrieren zu können. Mit dem Gesetz setzen wir deshalb die EU-Vorgaben 1:1 um und halten an der bisherigen aufsichtlichen Praxis zur Eigenmittelempfehlung fest."