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(Quelle: picture alliance/Bildagentur Online)

Klare Kante gegen Hass und Rechtsextremismus

Strafbarkeit von Feindeslisten zum Schutz der Meinungsfreiheit

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte „Feindeslisten“. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Jan-Marco Luczak: „Hass und Hetze, Beleidigungen und Drohungen gehören im Netz mittlerweile heute leider bereits zum Alltag. So genannte Feindeslisten befeuern dieses vergiftetet Klima zusätzlich. Diese Listen mit Namen und Adressen von Politikern oder engagierten Bürgern werden im Internet mit dem Ziel veröffentlicht, diese einzuschüchtern und mundtot zu machen. Schlimmer noch, sie wecken die Bereitschaft Dritter, Straftaten zu begehen, was von den Tätern oftmals billigend in Kauf genommen wird. Die Betroffenen solcher Veröffentlichungen leiden massiv, denn sie müssen in der ständigen Angst leben, Opfer einer Straftat zu werden.

Als Union werden wir diese Bedrohung unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht hinnehmen. Wir stehen für einen wehrhaften und handlungsfähigen Rechtsstaat. Die Freiheit der Rede und der Meinung muss auch im Internet geschützt werden. Eine offene Diskussion muss möglich bleiben, ohne dass Menschen Angst um Leib und Leben haben müssen. Mit dem heutigen Gesetzentwurf stellen wir das Verbreiten von Feindeslisten unter Strafe. Dafür haben wir mit unserem Koalitionspartner lange gerungen. Zusammen mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität geben wir dem Rechtsstaat ein scharfes Schwert in die Hand. Die Täter im Netz müssen wissen, wir werden hart und konsequent gegen Hass und Hetze und die Gegner unser freiheitlich demokratischen Grundordnung vorgehen.“

Ingmar Jung: „Nicht nur die Betroffenen werden durch die Verbreitung solcher Feindeslisten massiv eingeschüchtert. Auch das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung wird nachhaltig beeinträchtigt. Vor allem, weil solche Listen in letzter Zeit leider häufig im Kontext extremistischer und terroristischer Bestrebungen kursieren. Dem Eindruck, der politische Gegner werde mundtot gemacht oder gar ausgeschaltet, treten wir mit dem Gesetz entschieden entgegen. Dieser destruktiven Wirkung von Feindeslisten, die dazu führt, dass sich Menschen aus unserem demokratischen Diskurs zurückziehen, gebieten wir Einhalt. Wer ein Klima der Angst und des Schreckens erzeugt, stört unseren öffentlichen Frieden. Er wird die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen.“