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(Quelle: Michael Kienzler)

Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen

Reformpläne der Bundesjustizministerin gehen in die richtige Richtung

Das Bundesjustizministerium hat am heutigen Mittwoch Reformvorschläge für einen besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt vorgestellt. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:

„Die Pläne der Bundesjustizministerin zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt begrüßen wir, auch wenn wir uns noch deutlich weitergehende Vorschläge der Bundesjustizministerin gewünscht hätten. Sie greift viele der Forderungen auf, die wir als CDU/CSU zum Schutz von Kindern vor diesen abscheulichen Verbrechen seit Jahren verlangen.

Positiv ist, dass die Strafrahmen sowohl für sexuelle Gewalt gegen Kinder als auch für Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie erheblich angehoben werden. Auch werden Registereinträge verlängert, Strafbarkeitslücken geschlossen und der minder schwere Fall des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs abgeschafft. Das alles unterstützen wir. Auch die Vorschläge zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens zeigen in die richtige Richtung. Wir werden das jetzt genau prüfen.

Bei aller Erleichterung darüber, dass aus dem Justizministerium nun Vorschläge kommen, braucht es für einen effektiven Kinderschutz weitere Schritte: Es muss leichter möglich sein, auch etwa im Fall von Kinderpornografie Untersuchungshaft anordnen zu können. Uns fehlt ein Straftatbestand für Fälle, in denen im Darknet Handelsplattformen zur Begehung von Straftaten betrieben werden. Es muss möglich sein, Daten auf einem Mailserver verdeckt zu beschlagnahmen, damit nicht der Nutzer darüber informiert wird. Wir müssen auch für das Verbreiten von Kinderpornografie das Untersuchungsinstrument der Online-Durchsuchung ermöglichen. Wir müssen digitale Identitäten im Internet beschlagnahmen lassen können.“