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(Quelle: picture alliance/dpa)

Kinder und Jugendliche stärken

Rechtliche Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterentwickelt

Heute debattiert der Deutsche Bundestag in Erster Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der kinder- und jugendpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Das größte Reformprojekt im Kinder- und Jugendbereich kommt in die parlamentarische Beratung: Der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Das Gesetz bringt Verbesserungen vor allem für diejenigen jungen Menschen und ihre Eltern, die auf die Unterstützung des Staates angewiesen sind.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt besonderen Wert auf Verbesserungen beim Schutz von Kindern in Einrichtungen und in Pflegefamilien sowie bei Auslandsmaßnahmen. Entscheidend ist in Fällen von Kindeswohlgefährdungen auch die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Justiz. Positiv bewerten wir die Sicherstellung von Schutzkonzepten in stationären Einrichtungen und im Bereich der Pflegekinderhilfe sowie die Verpflichtung zur Etablierung externer Beschwerdemöglichkeiten. Genauer ansehen werden wir uns die von vielen Verbänden und Ländern kritisierte Umstrukturierung im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Unser Ziel ist es, einen guten Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen noch besser zu machen.“

Marcus Weinberg: „Jede Veränderung in der Kinder- und Jugendhilfe betrifft unmittelbar die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Deshalb bedarf dieses Gesetz unserer besonderen parlamentarischen Aufmerksamkeit. Zentrales Leitbild der Reform muss es sein, junge Menschen und ihre Eltern nicht als Objekte fürsorgender Maßnahmen oder intervenierender Eingriffe zu betrachten. Sie müssen stets als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf Augenhöhe aktiv und mitgestaltend in die Hilfe- und Schutzprozesse einbezogen werden. Das wollen wir mit mehr Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen in allen Prozessen sowie mehr Beratungsmöglichkeiten durch unabhängige Ombudsstellen in den Ländern erreichen. Darüber hinaus soll es mehr unbürokratische Hilfen in Notsituationen geben und einen Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung, Unterstützung und Förderung der Beziehung zum Kind bei Unterbringung in einer Pflegefamilie oder Einrichtung der Erziehungshilfe. Zusätzlich soll die Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe als Leitgedanke verankert werden.

Als CDU/CSU stehen wir für bestmöglich geschützte Kinder und Eltern, die in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Mit dem Gesetzentwurf erhalten wir für das parlamentarische Verfahren eine gute Diskussionsgrundlage. Ein besonderes Augenmerk werden wir auf die Situation von obdachlosen jungen Menschen legen.

Im parlamentarischen Verfahren wollen wir weitere Verbesserungen gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe erreichen.“