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Karin Maag, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit
(Quelle: Fotograf: Laurence Chaparon)

Keine Impfpflicht gegen das Coronavirus

Drittes Bevölkerungsschutzgesetz zur schnellen Senkung der Infektionszahlen

Am morgigen Mittwoch wird das 3. Bevölkerungsschutzgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Dazu äußert sich die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Karin Maag:

„Nach wie vor befinden wir uns weltweit und in Deutschland in einer sehr dynamischen und ernstzunehmenden Situation. Die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, sind in nur zwei Wochen im November um rund 50 Prozent auf 780.000 Fälle angestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der COVID-19 Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern enorm gestiegen. Die Infektionszahlen sind zu hoch. Deswegen müssen auch weiterhin Maßnahmen getroffen werden, um die außerordentliche Belastung des Gesundheitssystems abzufedern, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und vor allem die Infektionszahlen zu senken. Um dies zu ermöglichen, überarbeiten wir derzeit das Infektionsschutzgesetz. Eine Impfpflicht gegen das Coronavirus, ist dabei nicht vorgesehen und wird es auch in Zukunft nicht geben.

Wenn hoffentlich zeitnah ein Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung steht, schaffen wir mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass sich diejenigen Bürgerinnen und Bürger impfen lassen können, die das möchten. Ich sehe bereits heute eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Leider gibt es immer wieder falsche Behauptungen, wie zum Beispiel, dass eine Impfdokumentation bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland notwendig ist. Dazu gilt: Keiner Bürgerin und keinem Bürger wird die Einreise nach Deutschland verweigert. Es geht ausschließlich um die Frage, ob und gegebenenfalls wie lange jemand als Rückkehrer aus einem Risikogebiet in Quarantäne muss. Üblicherweise sehen wir hier zwischen fünf und zehn Tage vor, je nachdem, ob ein negatives Testergebnis vorgelegt werden kann. Eine Quarantäne nach Einreise aus einem Risikogebiet kann künftig dann nicht mehr notwendig sein, wenn man eine Bescheinigung vorlegen kann, dass eine Impfung gegen das Coronavirus vorhanden ist.

Die einzige aktuelle Verpflichtung in Deutschland in Bezug auf das Impfen ist die Nachweispflicht bei Masern. So muss seit dem 1. März 2020 bei allen Kindern ab dem ersten Geburtstag beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule eine Masern-Impfung vorgewiesen werden. Daran ändert auch das 3. Bevölkerungsschutzgesetz nichts, über das wir am 18. November in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag abstimmen wollen. Übergeordnetes Ziel des Gesetzes ist es, Leben und Gesundheit zu schützen, die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen. Schulen und Kindergärten offen zu lassen und unsere Wirtschaft am Laufen zu halten.“