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(Quelle: picture alliance | Horst Galuschka | dpa)

Keine Dreiklassengesellschaft im Mobilfunk einführen

Minderungsanspruch im Mobilfunk gerecht ausgestalten

Die Bundesnetzagentur hat ihre Eckpunkte für Minderungsregelungen im Mobilfunk veröffentlicht. Dazu erklären der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl, und die zuständige Berichterstatterin der Arbeitsgruppe Digitales Ronja Kemmer: 
 

Reinhard Brandl: „Wie schon beim Recht auf schnelles Internet enttäuscht die Ampel bei der Umsetzung der TKG-Novelle auf der ganzen Linie. Die Eckpunkte zum Nachweisverfahren sind ernüchternd: Der hohe Zeitaufwand für die 30 vorgesehenen Messungen wäre für die Nutzerinnen und Nutzer vielleicht gerade noch erträglich. Dass die Kunden auf dem Land aber Abschläge von mindestens 90 Prozent von der vertraglich vereinbarten Leistung im Mobilfunk nachweisen sollen, ist nicht akzeptabel. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen kann keine Rede sein und der ländliche Raum wird wieder einmal vernachlässigt.“

Ronja Kemmer: „Die Eckpunkte sehen vor, dass Nutzer in städtischen Bereichen Abschläge in Höhe von 75 Prozent, in halbstädtischen Bereichen von 85 Prozent und in ländlichen Bereichen von gar 90 Prozent hinnehmen müssen. Eine derartige Differenzierung lehnen wir entschieden ab. Die Mobilfunknutzer auf dem Land sind keine Kunden zweiter Klasse. Sie haben genauso Anspruch auf die ihnen versprochenen Internetgeschwindigkeiten. Wir erwarten für die Allgemeinverfügung zu den Minderungsregelungen im Mobilfunk noch deutliche Nachbesserungen.“