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Dr. Frank Steffel
(Quelle: Jens Ahner)

Kampf um Integrität und sauberen Sport zentral für anstehende Sportgroßereignisse

Neue Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz soll Mauer des Schweigens brechen

Am heutigen Donnerstag wird im Deutschen Bundestag die Novellierung des Anti-Doping-Gesetzes beschlossen und eine bereichspezifische Kronzeugenregelung eingeführt. Nach fünfjährigem Bestehen wurde das Anti-Doping-Gesetz evaluiert. Die Experten kamen zu dem Ergebnis, dass eine Kronzeugenregelung wichtige Anreize bieten kann, damit Doping und Manipulation offengelegt werden. Dazu erklärt Frank Steffel, der kommissarische Sprecher der AG Sport und Ehrenamt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

„Der Kampf um einen sauberen und integren Sport ist zentral für faire Wettbewerbe bei den anstehenden Sportgroßereignissen. Bei der Fußball-Europameisterschaft oder den Olympischen Sommerspielen gilt, dass wir nicht um jeden Preis gewinnen wollen, sondern einen ehrlichen Wettbewerb zwischen den Mannschaften und Athleten unterstützen. Nur ein dopingfreier Sport kann auch eine Vorbildfunktion für Kinder- und Jugendliche im Breitensport wie auch für unseren Nachwuchs im Leistungssport übernehmen.

Die Einführung der bereichsspezifischen Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz wird den Sport künftig noch besser schützen und die Mauer des Schweigens brechen. Dopingtäter brauchen einen greifbaren Anreiz, sich von Manipulation und Betrug abzuwenden und gegenüber Behörden zu offenbaren. Nur so können meist abgeschottete Doping-Strukturen im Sport aufgebrochen und zur Aufklärung beigetragen werden. Künftig kann es zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe kommen, wenn Aufklärungs- und Präventionshilfe von den Dopenden geleistet wird.

In einem Entschließungsantrag zur Änderung des Anti-Doping-Gesetzes fordert die Unionsfraktion darüber hinaus, dass weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften durch die Bundesländer eingesetzt werden und die Präventionsarbeit durch die Deutsche Sportjugend (dsj) ausgebaut wird. Auch werden die Spitzensportverbände angehalten, ihre Athletinnen und Athleten noch besser als bisher über die Existenz und Funktionsweise der Hinweisgebersysteme zu informieren. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung soll damit betraut werden, eine spezielle Beobachtungs- und Aufklärungsstrategie für den Sport zur Verhütung des Einsatzes von leistungssteigernden und schmerzbetäubenden Substanzen zu erarbeiten. Insbesondere der Schutz von Minderjährigen und deren Aufklärung soll hierbei im Mittelpunkt stehen.“