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Jugendorganisation der AfD steht außerhalb der freiheitlich demokratischen Grundordnung

Das Verwaltungsgericht Köln hat am heutigen Dienstag einen Eilantrag der Jungen Alternative abgelehnt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz:

„Der Beschluss des VG Köln zeigt zwei Dinge: Zum einen bewegt sich die Jugendorganisation der AfD außerhalb unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Ethnisch-völkisches Denken, die Gleichsetzung der Bundesrepublik mit Diktaturen und Verbindungen zu anderen Rechtsextremisten wie beispielsweise Vertretern der Identitären Bewegung lassen daran keinen Zweifel. Die AfD muss sich klar von der Jungen Alternativen distanzieren. Tut sie dies nicht, sagt das viel über die AfD selbst. Zum andern widerlegt der Beschluss ein weiteres Mal Behauptungen, der Verfassungsschutz sei politisch instrumentalisiert. Die Einschätzung der Jungen Alternativen durch das BfV ist erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden. Grundlage ist eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit Äußerungen und dem Agieren von Mitgliedern der JA. Als Opfer kann sich die Junge Alternative angesichts dieses rechtsstaatlichen Verfahrens nun wirklich nicht darstellen.“