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(Quelle: picture alliance/chromorange)

Innovative Personenbeförderung für Stadt und Land

Personenbeförderungsrecht erhält ein Digital-Update

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute seine Beratungen zur Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) abgeschlossen und den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen. Am kommenden Freitag soll der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages verabschiedet werden. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, und der zuständige Berichterstatter Michael Donth:

Alois Rainer: „Die Erwartungen an die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes waren hoch, vielseitig und zum Teil konträr. Es ging darum, einen ausgewogenen Interessenausgleich zu finden, der Innovationen ermöglicht und zugleich Bewährtes erhält. Das ist uns gelungen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts sorgen wir dafür, dass neue, digitalbasierte Mobilitätsangebote und Geschäftsmodelle entstehen können. Dabei erhalten Kommunen geeignete Steuerungsmöglichkeiten, um Wettbewerbsnachteile für bisherige Anbieter wie Taxis oder den ÖPNV zu verhindern. Profitieren werden die Menschen vor Ort. Sie können in Zukunft pass- und bedarfsgenauere Angebote erwarten – auch auf dem Land.“

Michael Donth: „Heute beginnt das digitale Zeitalter im Personenbeförderungsgesetz. Mit einer Digitalisierungsoffensive für die Lieferung von Echtzeit- und Mobilitätsdaten, aber auch den neuen digitalbasierten Verkehrsformen, bringen wir das Gesetz, das bis vor kurzem noch vom ‚Droschkenverkehr‘ gesprochen hat, in das 21. Jahrhundert. Wir freuen uns besonders, dass wir mit dem Linienbedarfsverkehr das in der Stadt erfolgreich erprobte ‚Pooling‘ auch für den ländlichen Raum ermöglichen. Das ist eine große Chance für dichtere Verkehrsangebote, die den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV auch auf dem Land in greifbare Nähe rücken lassen. Nun müssen die Genehmigungsbehörden vor Ort die neuen Möglichkeiten auch nutzen und umsetzen.“