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(Quelle: Tobias Koch)

Initiative Hessens zur Speicherung von IP-Adressen kommt genau zur richtigen Zeit

Hessen hat heute seine Bundesrats-Initiative zur Einführung einer Mindestspeicherfrist von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität vorgestellt. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, gerne so zitieren:

„Der hessische Gesetzentwurf für eine einmonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kommt genau zur richtigen Zeit. Mehr als eineinhalb Jahre sind nach dem abschließenden Urteil des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung vergangen. Aber nichts ist passiert. Die Ampel streitet und streitet. Die angebliche Einigung auf das untaugliche Quick-Freeze-Verfahren wurde umgehend von Ampel-Politikern zur Nicht-Einigung erklärt. Im Ergebnis nimmt die Ampel es sehenden Auges hin, dass jedes Jahr eine vierstellige Zahl von Hinweisen auf Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Kindespornographie nicht verfolgt werden kann, weil die Daten mangels Mindestspeicherfrist beim Telekommunikationsanbieter bereits gelöscht sind. 

Es ist an Zynismus kaum zu überbieten, dass allen voran der Bundesjustizminister bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf den ‚Kommissar Zufall‘ setzt. Dabei ist die rechtliche Zulässigkeit geklärt und der Bedarf in der Praxis immens. Es ist gut und wichtig, dass Hessen hier jetzt die Initiative ergreift und das tut, was die Ampel jetzt mehr als eineinhalb Jahre lang nicht geschafft hat: Einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen, der hilft Kinderschänder und Terroristen zu identifizieren, ihre Netzwerke aufzudecken und dadurch auch Taten zu verhindern. 

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird noch über die Frage zu beraten sein, ob auch der Polizei und dem Verfassungsschutz im Einzelfall der Zugriff auf die Daten erlaubt werden sollte, so wie die Innenministerkonferenz dies fordert. Angesichts der sehr angespannten Sicherheitslage spricht einiges dafür.“