Skip to main content
(Quelle: Tobias Koch)

Hinweisgeberschutz mit Augenmaß gefordert

Gesetzentwurf der Bundesregierung alles andere als zustimmungsfähig

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Krings:

"Wir brauchen einen Hinweisgeberschutz mit Augenmaß, der gleichzeitig den Betriebsfrieden wahrt. Die Bundesregierung hat sich bei der Erarbeitung des Hinweisgeberschutzgesetzes viel Zeit gelassen. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie ist seit Monaten abgelaufen. Der vorliegende Entwurf muss nun im Parlament zügig beraten werden, allerdings muss er zugleich noch umfassend überarbeitet werden. 

In seiner jetzigen Gestalt ist der Gesetzentwurf alles andere als zustimmungsfähig. Es fehlt an Anreizen für Whistleblower, sich zunächst um eine interne Klärung des Sachverhalts zu bemühen. Die Motive von Whistleblowern bleiben in dem Entwurf völlig ohne Bedeutung. Derjenige, der nur Kollegen bloßstellen oder diffamieren will, wird genauso behandelt wie derjenige, dem es um die Sache geht.

Unternehmen wissen nach dem Entwurf auch nicht, wie sie mit anonymen Meldungen umgehen sollen. Kaum verständlich ist zudem, warum fahrlässig verbreitete, falsche Meldungen von Whistleblowern mit einer Haftungsfreistellung belohnt werden. Nach der langen Vorbereitungszeit im Justizministerium hatten wir auf einen besseren Entwurf gehofft. So bleibt aber während der parlamentarischen Beratungen noch viel zu tun."