Skip to main content
Krings_neutral_twitterfähig
(Quelle: Tobias Koch)

Hessische Initiative zur Speicherung von IP-Adressen ist unterstützenswert

Hessen hat heute seine Bundesrats-Initiative zur Einführung einer Mindestspeicherfrist von IP-Adressen für die Bekämpfung schwerer Kriminalität vorgestellt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings: 

„Die Initiative des hessischen Justizministers Christian Heinz befürworte ich sehr. Wir möchten sie gerne auch im Bundestag beraten. Eine Speicherverpflichtung für IP-Adressen für die Dauer von nur einem Monat zur Bekämpfung schwerer Kriminalität erscheint auch ein annehmbarer Kompromiss zu sein. Laut Mitteilung des Bundeskriminalamts könnten damit viele schwere Straftaten aufgeklärt werden. 

Die Ampel muss endlich aufwachen und ihr ideologisches Handeln einstellen. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Alle Praktiker betonen immer die Wichtigkeit einer Speicherung von IP-Adressen. Erst in dieser Woche hat die Innenministerkonferenz der Länder auf eine Speicherung von IP-Adressen und sogenannten Portnummern zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch gepocht und darauf hingewiesen, dass die jüngste Einigung der Ampel auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren, also das Einfrieren von Verbindungsdaten bei einem Verdacht auf schwere Straftaten, der einheitlichen fachlichen Einschätzung der Länder widerspreche.“