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(Quelle: Michael Voigt)

Haushaltsverantwortung des Bundestages bleibt gewahrt

Bankenunion verstößt nicht gegen das Grundgesetz und gegen EU-Recht

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die Regelungen zur Bankenunion als verfassungsgemäß eingestuft. Dazu erklärt die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

„Der Einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) sind zentrale Elemente der Wirtschafts- und Währungsunion.

Nur ein Kapitalmarkt, der nach einheitlichen Regeln funktioniert, ist auch im Krisenfall widerstandsfähig. Dazu benötigen wir eine einheitliche und koordinierte Aufsichtsarchitektur.

Dies haben wir mit der Verständigung auf den SSM erreicht. Die systemisch wichtigen Banken werden zentral von der EZB beaufsichtigt, die nationalen Aufsichtsbehörden bleiben für die kleineren Institute zuständig. So wird sichergestellt, dass die Aufsicht effizient und nach einheitlichen Maßstäben arbeitet und die Interessen der Mitgliedstaaten berücksichtigt sind.

Auch wenn Banken abgewickelt werden müssen, müssen wir koordiniert und gemeinsam vorgehen. Dies stellen wir durch den SRM und den Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) sicher.

Bei ihrer Zustimmung zu beiden Elementen haben Bundesregierung und Bundestag im Rahmen ihrer Kompetenzen gehandelt. Insbesondere stellt das Gericht fest, dass die Haushaltsverantwortung des Deutschen Bundestages nicht unzulässig eingeschränkt wurde.

Das gibt uns Sicherheit, weiter dafür Sorge zu tragen, dass bei Bankenschwierigkeiten nicht der Steuerzahler in Anspruch genommen wird.“