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(Quelle: pixabay_Gerd Altmann)

Handlungsfähigkeiten von Aktiengesellschaften sicherstellen

Möglichkeit zur Durchführung rechtssicherer Hauptversammlungen verlängern – Ausübung der Aktionärsrechte gewährleisten

Vor dem Hintergrund der COVID-19 bedingten anhaltenden Einschränkungen und Hygieneregeln bei Versammlungen muss die Handlungsfähigkeit von Aktiengesellschaften auch in der kommenden Hauptversammlungssaison sichergestellt werden. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Prof. Dr. Heribert Hirte:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Während der Corona-Krise haben wir den deutschen Aktiengesellschaften für das Jahr 2020 mit der Möglichkeit zur Durchführung rechtssicherer virtueller Hauptversammlungen rasch geholfen und damit die Handlungsfähigkeit der Unternehmen sichergestellt. Das war gut und richtig.

Wir werden aber auf absehbare Zeit auch weiterhin mit den Einschränkungen durch das Corona-Virus leben müssen. Daher müssen wir den Aktiengesellschaften auch für die kommende Hauptversammlungssaison die Möglichkeit an die Hand geben, ihre Aktionärsversammlungen rechtssicher und unter angemessener Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Hauptversammlungsteilnehmer durchführen zu können. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass dabei die vollumfängliche Ausübung der Aktionärsrechte gewahrt bleibt.

Als Union wollen wir für die Hauptversammlungssaison 2021 daher Rechtssicherheit gleichermaßen für Unternehmen und Aktionäre schaffen. Wir treten daher grundsätzlich dafür ein, die Geltungsdauer des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu verlängern. Das Gesetz muss aber hinsichtlich der Ausübung der Rechte der Aktionäre einer kritischen Überprüfung unterzogen und, wo notwendig, adjustiert werden. Wir werden daher hierzu in der Diskussion und den engen Austausch mit der Bundesjustizministerin bleiben.“

Prof. Dr. Heribert Hirte: "Die Praxis der virtuellen Hauptversammlungen zeigt deutlich, Aktionärsrechte werden vielerorts nur unzureichend berücksichtigt. Als CDU/CSU-Fraktion haben wir bereits in der Umsetzung des ARUG II bewiesen, dass uns der Schutz und die Stärkung der Aktionärsrechte ein zentrales Anliegen sind. Insbesondere einige Extrembeispiele sind uns daher ein Warnsignal. Mitbestimmung, Teilhabe und Fragerecht der eigentlichen Eigentümer der Aktiengesellschaften sind grundlegend zu wahren. Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal hat gezeigt, wohin eine unzureichende Corporate Governance führt. Deshalb möchten wir nach den Rückmeldungen der letzten Monate die derzeitigen Regeln für die virtuelle Hauptversammlung schon jetzt nachbessern. Auch ist es uns wichtig, dass Rechtsverkürzungen – auch aus verfassungsrechtlichen Gründen – nur so weit reichen, wie dies durch die Corona-Krise geboten ist.

Auch im Gesellschaftsrecht gilt: Dort wo es möglich ist, müssen wir schrittweise zur Normalität zurückkehren, hier zum aktienrechtlichen Normalstatut. Als inhaltliche Nachbesserungen stehen für uns die Verbesserung der Teilhabe (Gewährung von Einsichtnahme in das Verzeichnis der durch Briefwahl teilnehmenden Aktionäre in § 129 Abs. 4 AktG; Streichung der verkürzten Fristen, insb. für die Einladung) und das Fragerecht der Aktionäre (Überprüfung der Reduzierung des Ermessens bei den Antworten gemäß § 1 Abs. 2 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie) absolut im Mittelpunkt. Interaktion macht eine Hauptversammlung aus. Auch eine bislang fehlende Regelung für die Antragsrechte ist nachzuholen. Durch all diese Punkte stärken wir auch generell den Kapitalmarktstandort Deutschland.“