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(Quelle: picture alliance / ZB | Sascha Steinach)

Habecks LNG-Blindflug

Bundesminister Dr. Habeck fordert aufgrund eigener Fehlkalkulationen weitere LNG-Milliarden

Den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine überraschende Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen erreicht. Dabei geht es um die Freigabe von insgesamt mehr als 3,1 Milliarden Euro für die LNG-Infrastruktur, die eiligst dem Bundeswirtschaftsministerium bewilligt werden sollen. Allein 1,6 Milliarden Euro sind davon bislang im Bundeshaushalt nicht eingeplant. Hierzu erklären Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher, und Andreas Mattfeldt, zuständiger Hauptberichterstatter für den Einzelplan 09:

Christian Haase: „So funktioniert die Energiewende nicht. Letzte Woche lobte Bundeswirtschaftsminister Dr. Habeck noch in einem Bericht gegenüber dem Haushaltsausschuss und der Öffentlichkeit die Fortschritte seines Hauses beim Ausbau der LNG-Infrastruktur. Kein Wort findet sich darin, dass er zur Umsetzung dieser LNG-Pläne in diesem und im nächsten Jahr weitere Steuergelder benötigt. Die heute übermittelte Forderung nach neuen Milliarden offenbart die Chaos-Planungen des Bundeswirtschaftsministeriums. Trotz teuren externen Beratern enthält die neue Vorlage eine lange Liste handwerklicher Fehler aus dem Hause Habeck, die nun mit Steuergeldern ausgebügelt werden sollen. Das stellt auch Fragen nach Schadensersatz.“

Andreas Mattfeldt: „Trotz hoher Beträge für Beratungsunternehmen wurden in der Finanzplanung für die LNG-Infrastruktur anscheinend elementare finanzielle Aspekte wie Sozialversicherungsbeiträge, CO2-Zertifikate oder erhöhten Kosten nicht einkalkuliert. Werden die Mittel nun nicht umgehend nachträglich freigegeben, steht die Versorgungssicherheit der nächsten Heizperiode infrage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz scheint überfordert mit seinen Aufgaben zu sein. Bundesminister Dr. Habeck muss nach der Abfolge von übereilten Entscheidungen und schlechten Planungen endlich anfangen, sein Haus nicht nach Parteibuch, sondern nach Fachlichkeit zu besetzen.“