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(Quelle: picture alliance/ Frank May)

Grundsteuer aufkommensneutral modernisiert

Koalitionspartner einigen sich auf Änderungen bei der Grundsteuerreform

Heute haben die Koalitionspartner im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, und der zuständige Berichterstatter, Fritz Güntzler:

Antje Tillmann: „Mit dem heute beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer verfolgen wir im Wesentlichen zwei Ziele. Einerseits erstatten wir den Ländern Steuerausfälle im Zuge der Corona-Pandemie in Höhe von 6,5 Mrd. Euro. Diese Steuerausfälle entstanden im Rahmen der zeitlich befristeten Umsatzsteuersenkung, des Kinder-Bonus und des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona.

Andererseits passen wir die Grundsteuer an die aktuellen Lebensverhältnisse an. Dazu senken zum Beispiel die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 ab. So werden wir dem Ziel gerecht, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen.

Auch passen wir die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer an die Ergebnisse des Mikrozensus 2018 an, indem wir etwa die durchschnittlichen Nettokaltmieten zur Ermittlung des Rohertrags von Wohngrundstücken erhöhen. Des Weiteren führen wir deshalb eine neue Mietniveaustufe 7 ein. Diese Mietniveaustufe ist die teuerste Mietstufe und betrifft Städte und Gemeinden wie München oder Tübingen. Mit den Änderungen stellen wir sicher, dass die Grundsteuerreform zu der verfassungsrechtlich geforderten relations- und realitätsgerechten Besteuerung führt.“

Fritz Güntzler: „Zudem sorgen wir für mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung der bereits erfolgten Reform der Grundsteuer. So schaffen wir insbesondere die Möglichkeit, bereits bestehende wirtschaftliche Einheiten für Zwecke der Einheitsbewertung beizubehalten. Die auf Grundlage der bisherigen Regelung zum Umfang der wirtschaftlichen Einheiten bei Ehegatten und Lebenspartnern sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft gebildeten Einheiten können nunmehr für Zwecke der Feststellung von Grundsteuerwerten zugrunde gelegt werden. Dies führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung.

Schließlich haben wir im Gesetzgebungsverfahren noch zwei wesentliche Änderungen vorgenommen. Einerseits haben wir mit der Ergänzung der grundsteuerlichen Anzeigepflicht strukturell sichergestellt, dass der Fiskus auch von dem Wegfall der Voraussetzungen für eine Grundsteuervergünstigung Kenntnis erlangt und dies im Wege einer Neuveranlagung berücksichtigen kann.

In diesem Gesetz wird auch eine Erleichterung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer geschaffen. Wir stellen die Entschädigungen an Opfer von Missbrauch durch Religionsgemeinschaften, Internate oder sonstige Einrichtungen schenkungsteuerfrei. In den letzten Jahren sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen Personen Opfer von Missbrauch wurden, der von Personen begangen wurde, die für Religionsgemeinschaften, Internate oder sonstige Einrichtungen tätig waren. Solche Institutionen erbringen zur Anerkennung des Leids Entschädigungsleistungen an die Betroffenen. Um diese Entschädigungen nicht durch die Schenkungsteuer noch zu mindern, sollen die Entschädigungen den Opfern zukünftig steuerfrei zufließen.“