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(Quelle: Claudia Thoma)

Grundrente stärkt Altersabsicherung

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Grundrente am 2. Juli 2020 können viele Menschen auf bessere Rentenansprüche hoffen. Zudem stärken wir die zusätzliche Altersvorsorge

Nach langen Verhandlungen innerhalb der Koalition verabschiedet der Bundestag am 2. Juli 2020 das Grundrentengesetz. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Menschen, die lange in die Rentenkasse gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sind künftig finanziell bessergestellt als Personen, die nicht in das Rentensystem eingezahlt haben.

Wer trotz 33 Jahre Grundrentenzeiten auf ergänzende Grundsicherung im Alter angewiesen ist, profitiert von einem Freibetrag in der Grundsicherung und beim Wohngeld. Der Freibetrag beträgt mindestens 100 Euro und je nach Rentenhöhe bis zu 216 Euro monatlich. Mit dem Freibetrag setzen wir für die gesetzliche Rentenversicherung wie für die betriebliche und private Altersvorsorge das Prinzip durch: Leistung muss sich lohnen.

Wer 33 Jahre an Grundrentenzeiten zurückgelegt hat, erhält zukünftig zudem niedrige Entgelte in der Rentenberechnung aufgewertet, soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mindestens 30% aber weniger als 80% eines Durchschnittsverdienstes betragen hat.

Diese Aufwertung erfolgt aber nicht bedingungslos. Die volle Grundrente erhält nur, dessen zu versteuerndes Einkommen den Betrag von 1.250 Euro nicht überschreitet. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Betrag von 1.950 Euro. Damit hat die Union durchgesetzt, dass die Grundrente einkommensabhängig ist.

Darüber hinaus wollen wir gerade für Menschen mit geringem Arbeitsentgelt den Aufbau einer zusätzlichen arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung fördern. Für Menschen mit einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2.575 Euro wird der Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung von derzeit maximal 144 Euro auf 288 Euro angehoben. Darüber hinaus haben wir auch den steuerfreien Arbeitgeberbeitrag auf 960 Euro verdoppelt. Damit stärken wir die zusätzliche Altersvorsorge.

Die Koalitionsfraktionen haben zudem verabredet, im Oktober eine Reform der privaten Vorsorge (Riester-Sparer) vorzulegen.

Mit der Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge für Geringverdiener legen wir die Grundlage dafür, dass in der Zukunft immer weniger Rentner auf Grundrente oder gar Grundsicherung angewiesen sein werden.“