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Gewaltopfer
(Quelle: picture alliance / Matthias Balk/dpa)

Großer Fortschritt bei Entschädigung von Terroropfern und deren Hinterbliebenen

Neues Gesetz stellt Opfer von Straftaten besser

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zu einem neuen Sozialen Entschädigungsrecht beschlossen, das neue SGB XIV. Dazu erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und der zuständige Berichterstatter Peter Aumer:

Peter Weiß: „Die Modernisierung des Sozialen Entschädigungsrechts ist dringend notwendig und überfällig. Das neue Gesetz stellt in nahezu allen denkbaren Fallkonstellationen Opfer von Straftaten besser und sorgt für schnellere Hilfen und eine angemessenere Entschädigung. Das Soziale Entschädigungsrecht basiert derzeit auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz. Kriegsopfer gibt es immer weniger in Deutschland. Dagegen müssen wir uns um neue Opfergruppen kümmern. Erstmals sollen Opfer von psychischer Gewalt, z.B. Opfer von schwerem Stalking und von Menschenhandel eine Entschädigung erhalten. Auch Augenzeugen, die einen Schock erlitten haben, erhalten nun einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht.

Für CDU und CSU ist es wichtig, dass der Gesetzentwurf im Einvernehmen mit den Opferverbänden, vor allem mit dem Weißen Ring, auf den Weg gebracht wird. Wir begrüßen, dass noch die berechtigten Anliegen der Verbände im Interesse der Betroffenen eingearbeitet wurden. Es ist ein gutes Signal, dass die Leistungen in vielen Bereichen erhöht und neu strukturiert werden.“

Peter Aumer: „Das Recht soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten. Dem jetzigen Gesetzentwurf gingen lange Verhandlungen auf Regierungsebene voraus.

Opfer und deren Hinterbliebenen sollen Leistungen des Staates schneller und zielgerichteter erhalten; das war der Auftrag für die Erarbeitung eines neuen Opferentschädigungsrechts.

Es war dringend notwendig und überfällig das Soziale Entschädigungsrecht zu modernisieren. Für CDU und CSU ist es wichtig, dass für Anschlags- und Gewaltopfer keine finanziellen Schäden entstehen. So werden mit den neuen Regelungen die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht, Trauma-Ambulanzen eingerichtet, sowie neue Leistungen als „Schnelle Hilfen“ unbürokratisch gewährt.

Mit dem Gesetzentwurf werden Teilhabe und Wiedereingliederung mit individuellen Schadensausgleich vereint. Dieser Ansatz war der Union besonders wichtig.“