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(Quelle: Tobias Koch )

Gleichstellung für Großbritannien in der Übergangsphase nach dem EU-Austritt

Bundestag debattiert Brexit-Übergangsgesetz - Sonderregelung für Einbürgerungen

Der Deutsche Bundestag befasst sich am morgigen Freitag in erster Lesung mit dem Brexit-Übergangsgesetz, das für Deutschland den Schritt des Vereinigten Königreichs vom EU-Mitglied in die geplante Übergangsphase zwischen dem 30. März 2019 und dem 31. Dezember 2020 regelt. Hierzu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Vorsitzende der AG Brexit, Katja Leikert:

„Mit dem Brexit-Übergangsgesetz ebnen wir den Weg für den geplanten Wechsel Großbritanniens in die Übergangsphase, in der es schon nicht mehr in den EU-Organen vertreten sein wird. In dieser Zeit, von März 2019 bis Ende 2020, soll sich rechtlich nichts zwischen den EU-Staaten und Großbritannien ändern. Deshalb stellt das Gesetz für diese Zeit Großbritannien den EU-Staaten gleich.

Eine Sonderregelung werden wir für diejenigen Briten treffen, die in der Übergangsphase den deutschen Pass beantragen. Sie werden auch dann weiterhin wie EU-Angehörige eingebürgert, wenn ihre Einbürgerung erst nach Ende 2020 erfolgt. Das bedeutet, sie werden ihre britische Staatsangehörigkeit auch als Deutsche behalten dürfen. Ebenso ermöglichen wir deutschen Bürgerinnen und Bürgern, Deutsche zu bleiben, wenn sie während der Übergangsphase den britischen Pass beantragen, ihn aber erst nach Ende 2020 tatsächlich erhalten.

Damit dieses Gesetz in Kraft tritt, brauchen wir natürlich noch die Einigung mit den Briten auf einen geregelten EU-Austritt am 29. März. Wir erwarten diese Einigung, sie ist für alle die beste Lösung. Scheitern allerdings die Brexit-Verhandlungen, so wird es auch keine Übergangsphase geben.“