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(Quelle: picture alliance/dpa)

Gleichberechtigung in Deutschland weiter voranbringen

Bundesstiftung Gleichstellung kommt

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Errichtungsgesetz für die Bundesstiftung Gleichstellung abschließend beraten. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die zuständige Berichterstatterin Silvia Breher:

Nadine Schön: „Trotz vieler Fortschritte im Bereich der Gleichstellung in den letzten Jahren gibt es nach wie vor deutliche Unterschiede bei Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Frauen und Männern. Wir brauchen bessere Vereinbarkeit, bessere Karrierechancen, bessere Bezahlung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten für Frauen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Wir brauchen mehr weibliche Rollenbilder und mehr Frauen in Führungspositionen. Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.

Dazu fehlte es auf Bundesebene bislang an einer Struktur, die sich wissenschaftlich fundiert Fragen der gerechten Partizipation von Frauen und Männern widmet. Kompetenzen in der Gleichstellungspolitik müssen gebündelt und gute und erfolgreiche Konzepte weitergetragen werden, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und noch effektiver auf die Beseitigung noch bestehender Nachteile hinzuwirken. Mit der Bundesstiftung Gleichstellung schließen wir nun endlich diese Lücke.“

Silvia Breher: „Jeder von uns muss die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben haben und sein Potenzial in unserem Land bestmöglich ausschöpfen können. Aber nach wie vor haben es Frauen und Männer noch immer unterschiedlich leicht oder schwer, ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche zu verwirklichen – trotz formaler Gleichberechtigung.

Es geht dabei ausdrücklich nicht um Gleichmacherei oder Ergebnisgleichheit, sondern um Chancen und Rahmenbedingungen. Wir sind fest davon überzeugt, dass man hierzu nicht alles durch Gesetze regeln kann und sollte. Die öffentliche Sachverständigenanhörung im Bundestag hat zudem noch einmal den Bedarf für diese Stiftung bestätigt, um insbesondere den vielen Organisationen und Vereinen, die im Bereich der Gleichstellungspolitik aktiv sind und wenig personelle und finanzielle Ressourcen haben, mit Informationen, Beratung und Vernetzungsmöglichkeiten zur Seite zu stehen.

Für uns als Union war entscheidend, dass wir jetzt eine schlanke und effizient arbeitende Stiftung bekommen, die eng mit dem Parlament zusammenarbeiten wird. Zivilgesellschaft und Wissenschaft werden in die Arbeit der Stiftung über einen Stiftungsbeirat direkt eingebunden.“