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Geldwäsche | 216741745
(Quelle: Foto: picture alliance/ZB Sascha Steinach)

Geldwäschevorschriften verschärft

Scharfes Schwert im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus

Der Deutsche Bundestag verabschiedet am morgigen Donnerstag das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:

Dr. Jan-Marco Luczak: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Diese klare Botschaft wird mit der Verschärfung der Geldwäschevorschriften jetzt Gesetz. Wir setzen auf das Prinzip ‚Follow the money‘ und wollen organisierte Kriminalität und kriminelle Clans genau da treffen, wo es ihnen weh tut, nämlich beim Geld.

Deswegen erleichtern wir die Strafverfolgung und die Abschöpfung von inkriminiertem Vermögen in der Praxis, indem wir den sogenannten Vortatenkatalog abschaffen. Das bedeutet, egal aus welcher Straftat Vorteile gezogen wurden, diese können zukünftig eingezogen werden. Und auch wer leichtfertig hilft, Vermögen zu verschleiern und zu waschen, wird ebenfalls weiterhin bestraft werden können. Alle Vorschläge des Justizministeriums, hier die Strafverfolgung zu erschweren, haben wir im parlamentarischen Verfahren verhindert. Das war gut und notwendig, jetzt haben wir ein wirklich scharfes Schwert im Kampf gegen Clan-Kriminalität und Terrorismus in der Hand."

Ingmar Jung: „Das Gesetz ist ein enormer Fortschritt im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Es ist außerdem ein wichtiges Signal an alle Kriminellen: Der Abschöpfungshahn wird auf- und der Geldhahn zugedreht!

Geldwäscher werden künftig vollumfänglich zur Verantwortung gezogen - ganz gleich, aus welcher Vortat Kapital geschlagen wurde!

Auch im Bereich des Vermögensabschöpfungsrechts haben wir große Erfolge zu feiern: Dazu gehört, dass wir eine nicht gerechtfertigte Abschöpfungslücke im Rahmen der selbstständigen Einziehung geschlossen haben. Künftig können inkriminierte Gegenstände auch dann eingezogen werden, wenn sich der Verdacht einer Katalogtat erst im Laufe der Ermittlungen bestätigt. Damit haben wir die unverhältnismäßig hohen und zweckwidrigen Hürden für die selbstständige Einziehungsentscheidung von Vermögen unklarer Herkunft herabgesetzt. Auch hier wird unsere Message – Verbrechen dürfen sich nicht lohnen – Gesetz.“