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(Quelle: pixabay)

Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine wird weiter vereinfacht

Gesetz verbessert die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters im Kampf gegen Geldwäsche

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter, Sepp Müller:

Antje Tillmann: „Künftig werden Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Vereinigungen und Rechtsgestaltungen direkt aus dem Transparenzregister ersichtlich sein. Dies ist wichtig, um zu verhindern, dass beispielsweise Unternehmen oder Vereine zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Mit der Umstellung auf ein Vollregister werden nicht nur die Voraussetzungen für die europäische Vernetzung der Transparenzregister geschaffen, sondern gleichzeitig auch die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters erheblich gesteigert.“

Sepp Müller: „Bisher konnten wir den registerpflichtigen Vereinigungen eine direkte Eintragung ins Transparenzregister ersparen. Dies ändert sich nun leider, da für die europäische Registervernetzung strukturierte Datensätze vorliegen müssen. In den parlamentarischen Beratungen konnten wir aber durch eine Ausnahme eine Entlastung für gemeinnützige Vereine erzielen. Das Ehrenamt wäre besonders unverhältnismäßig von einer Eintragungspflicht getroffen worden. Auf die Vereine kommt keine Eintragungspflicht zu, da im Gegensatz zu den anderen Registern beim Vereinsregister eine automatische Datenübertragung möglich ist. Zudem haben wir die bestehende Möglichkeit der gemeinnützigen Vereine und Stiftungen zur Befreiung von den Registergebühren weiter vereinfacht. Ab 2024 soll eine gänzlich automatisierte Gebührenbefreiung möglich sein.

Außerdem verbessern wir mit dem Gesetz nach den ersten Praxiserfahrungen die noch jungen Vorgaben zum Schnittstellenzugang von technischen Infrastrukturanbietern. Mit den Nachbesserungen am Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz kann künftig hoffentlich in der Breite von der Schnittstellenöffnung profitiert werden.“