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(Quelle: unsplash.com)

Für eine echte Planungsbeschleunigung fehlen der Ampel Kraft und Ideen

Der Bundestag berät heute abschließend das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Dazu können Sie den verkehrspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß, und den zuständigen Berichterstatter Felix Schreiner gerne wie folgt zitieren:

 

Thomas Bareiß: „Fast ein halbes Jahr lang war das Gesetz zur Planungsbeschleunigung von Verkehrsinfrastruktur der Zankapfel der Ampel-Koalition. Nach großen Reden und Ankündigungen des Ministers ist von dem ursprünglichen ambitionierten Vorhaben nicht viele übriggeblieben. Inwiefern der Verweis auf das ‚öffentliche Interesse‘ einiger weniger Maßnahmen überhaupt eine wirkliche Beschleunigung bringt, ist vollkommen offen. Selbst der Verkehrsminister agiert vollkommen im Dunkeln und kann nicht sagen, mit welcher konkreten Beschleunigung zu rechnen ist. Der Ampel-Plan zur Planungsbeschleunigung ist definitiv nicht ausreichend. Der große Wurf bleibt aus. Die FDP ist bei diesem wichtigen Thema vor der grünen Blockadepolitik in die Knie gegangen. Jetzt wäre die Zeit reif gewesen für eine wirkliche Reform von Planfeststellungsverfahren und Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung mit konkreten Verbesserungen beispielsweise durch eine Stichtagsregelung oder eine Genehmigungsfiktion. Zu einer grundlegenden Reform fehlen dieser Koalition bereits nach zwei Jahren die Kraft und die Ideen.“

 

Felix Schreiner: „Die Ampel-Koalition wird ihr im Koalitionsvertrag festgehaltenes Ziel, die Verfahrensdauer mindestens zu halbieren, krachend verfehlen. Der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministers beinhaltet zwar gute Punkte, wie Ersatzneubauten von Brücken vom Planfeststellungsverfahren und der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu befreien. Damit greift die Ampel einen Vorschlag der Union auf, den wir bereits im letzten Jahr ins Parlament eingebracht haben. Dennoch fehlt dem Wissing-Entwurf der große Wurf. Uns fehlen insbesondere eine gesetzliche Stichtagsregelung, so dass veränderte Rahmenbedingungen nach Einreichen der Planungsunterlagen zum Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses keine Berücksichtigung mehr finden, eine Präklusionsregelung zur zeitlichen Beschränkung von Einwendungen, eine Genehmigungsfiktion für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie die Modernisierung und Straffung des Vergaberechtes.“