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(Quelle: Tobias Koch)

Freifunk wird gemeinnützig

Jahressteuergesetz 2020 wird beschlossen

Am heutigen Mittwoch beschließt der Deutsche Bundestag das Jahressteuergesetz 2020. Teil dieses Gesetzes ist eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts in der Abgabenordnung. Hierzu erklärt der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred Schipanski:

Tankred Schipanski: „Wer sein WLAN anderen zur Verfügung stellt, verbessert damit den Internetzugang im öffentlichen Raum. Das wollen wir durch das Jahressteuergesetz 2020 unterstützen. Damit haben wir eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Neben der Förderung des Amateurfunkens ist zukünftig auch die Förderung des Freifunks gemeinnützig. Unter Freifunk versteht man nicht-kommerzielle Initiativen, die sich mit der Förderung der lokalen Kommunikation sowie der technischen Bildung, dem Aufbau und Betrieb eines lokalen freien Funknetzes widmen. Freifunkorganisationen können nun gemeinnützig werden. Sie sind dann steuerbefreit und Spenden an sie können von der Steuer abgesetzt werden.“