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Nadine Schön | Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
(Quelle: Foto: Tobias Koch)

Freien Diskurs in sozialen Medien erhalten

Plattformen müssen effektiv und zielgerichtet gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen

Die Europäische Kommission stellt am heutigen Dienstag mit dem Digital Service Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) zwei neue Regularien für Online-Plattformen vor. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Digitale Plattformen haben eine immer größere Bedeutung im Wirtschaftsgeschehen und im demokratischen Diskurs. Unter den zehn wertvollsten Unternehmen der Welt finden sich heute größtenteils Tech-Konzerne, die digitale Plattformen betreiben. Dabei haben insbesondere Netzwerkeffekte diese Marktposition begünstigt. Das hat Auswirkungen auf den Wettbewerb und bringt eine besondere Verantwortung für den pluralistischen demokratischen Diskurs mit sich. Auf diese Herausforderungen wollen der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Kommission eine Antwort geben.

Digitalpolitiker der Union aus dem Europäischen Parlament und dem Deutschen Bundestag haben eine gemeinsame Position erarbeitet, was wir von den beiden Initiativen der EU erwarten. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass wir in Deutschland bereits viele Erkenntnisse haben, die wir in die europäische Debatte einbringen. NetzDG und GWB-Novelle können Blaupausen für die europäische Ebene, für DSA und DMA, sein.

Der DMA nimmt dabei die wettbewerblichen Fragestellungen in den Blick. Der durch die Netzwerkeffekte geschaffene Datenreichtum der großen digitalen Plattformen sorgt gegenüber anderen Unternehmen für einen großen Wettbewerbsvorteil. So ist es für Unternehmen mit einer solch herausragenden Stellung vergleichsweise leicht, ihre Marktpositionen auf benachbarte Märkte zu übertragen und die Vertikalität ihrer Angebote auszunutzen. Deshalb fordern wir, Plattformen mit überragender marktübergreifender Bedeutung die Selbstbevorzugung eigener Angebote oder Dienste zu untersagen. Dies gilt sowohl beim Ranking bzw. bei der Darstellung von Produkten oder Services sowie auch bei der Abrechnung. In Deutschland wird dieser Entwicklung mit der zehnten GWB-Novelle begegnet. Mit dem DMA folgt die gemeinsame Antwort auf europäischer Ebene. Unsere Erkenntnisse aus der Vorbereitung der GWB-Novelle wollen wir hier gemeinsam einbringen.

Unser Ziel für den DSA ist es, den freien Diskurs in Sozialen Medien zu erhalten. Dazu müssen die Plattformen effektiv und zielgerichtet gegen Hass und Hetze im Netz vorgehen. Das deutsche NetzDG sollte dabei als Blaupause dienen. Hinter diese Standards dürfen wir nicht zurückfallen. Wir sind überzeugt: Die Systematik der regulierten Co-Regulierung ist ein geeignetes Instrument, um die Plattformen in die Verantwortung zu nehmen und gleichzeitig Staatsferne und Pluralismus zu garantieren.“