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(Quelle: Antje Tillmann ist Sprecherin der AG Finanzen in der Unionsfraktion | Foto: Michael Reichelt)

Freie Bahn für Kleiderspenden

Händler können Saisonwaren an gemeinnützige Organisationen spenden, ohne dafür Umsatzsteuer zahlen zu müssen

Bund und Länder haben sich vergangene Woche darauf verständigt, dass bei der Spende von Waren aus der vergangenen Wintersaison keine Umsatzsteuer anfällt. Dazu erklärt Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen:

„Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Händler die Kosten für unverkäufliche Saisonware bei den Fixkosten geltend machen und so zu 90 % erstattet bekommen. Werden diese Waren für wohltätige Zwecke gespendet, können sie bei den Fixkosten zu 100 Prozent berücksichtigt werden.

Hindernis war aber bisher die trotzdem anfallende Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Dieses Hindernis haben wir jetzt ausgeräumt. Mit der Einigung der Finanzverwaltungen von Bund und Ländern werden die Regelungen nun aufeinander abgestimmt. Dafür haben wir uns von Beginn an stark gemacht. Das schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und sichert, dass Kleiderspenden ohne Reue der Spender dort ankommen, wo sie hingehören, zu den Bedürftigen.“