
Frauen schützen – Stalking analog und digital konsequent bestrafen
Opferschutz geht vor Täterschutz
Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings beschlossen. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingmar Jung:
Jan-Marco Luczak: "Stalking ist eine besonders perfide Tat. Die Opfer sind meistens Frauen. Sie werden psychisch massiv belastet und in ihrer Freiheitssphäre beeinträchtigt. Wir müssen Frauen strafrechtlich daher besser vor diesen Tätern schützen. Deswegen verschärfen wir den Tatbestand der Nachstellung und stellen Opferschutz klar vor Täterschutz. Wir ermöglichen ein früheres Vorgehen gegen die Täter, indem wir die Anforderungen an ein strafbares Verhalten von Stalkern herabsetzen. In besonders schwerwiegenden Fällen, zum Beispiel, wenn der Täter seinem Opfer über einen langen Zeitraum nachstellt, erhöhen wir außerdem den Strafrahmen auf eine Mindeststrafe von drei Monaten und eine Höchststrafe von fünf Jahren. Dies dient nicht nur der Abschreckung der Täter, sondern bietet den Opfern Sicherheit und die Chance auf eine echte psychische Erholung, nachdem sie jahrelang schwersten Psychoterror ausgesetzt waren. Die Ausweitung von Stalking sind enorm. Die Opfer sollen daher wissen: Sie sind nicht allein, der Rechtsstaat ist auf ihrer Seite - das haben wir heute noch einmal ganz deutlich gemacht.“
Ingmar Jung: „Leider findet Stalking nicht nur in der realen, sondern auch zunehmend in der digitalen Welt statt. Und zwar nicht anstelle, sondern neben den ‚klassischen‘ Nachstellungsmethoden. So verschaffen sich Täter beispielsweise Zugang zu den Konten der Opfer in sozialen Netzwerken oder legen in ihrem Namen Konten an, auf denen sie bloßstellende Bilder veröffentlichen. Dieser Form des Cyberstalkings gilt es strafrechtlich zu begegnen.
Auch der Einsatz von sogenannter Stalkerware, also etwa die Installation von Computerprogrammen auf Mobiltelefonen, mit deren Hilfe die Täter den Aufenthaltsort des Opfers ausspähen können, verschlechtert die Situation von Opfern massiv. Sie sehen sich an jedem erdenklichen Ort der Gefahr ausgesetzt, dass der Täter ihnen auflauert. Folge dieses perfiden Verhaltens ist eine massive Einschüchterung der Betroffenen. Mit dem Gesetz zeigen wir den Tätern ihre Grenzen auf.“




