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Thorsten Frei
(Quelle: Fotograf CDU/Jan Kopetzky)

Flut-Geschädigte werden nicht allein gelassen

Heute hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021‘ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwasser im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze“ beschlossen. Dazu können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Thorsten Frei wie folgt zitieren:

„Die Unternehmen in den Gebieten, die Mitte Juli so brutal vom Hochwasser getroffen wurden, brauchen Zeit und Luft zum Atmen. Dafür sorgen wir zum einen mit dem umfangreichen Hilfspaket, das den geschädigten Unternehmen wie auch Privatleuten zugutekommt und Hilfen in einem Volumen von 30 Milliarden Euro ermöglicht. Wir setzen für die hochwassergeschädigten Unternehmen auch bis Ende Januar 2022 die Pflicht aus, einen Insolvenzantrag zu stellen. Und falls nötig, kann diese Frist danach bis Ende April verlängert werden. Damit unterstützen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Vorstoß von Ministerpräsident Armin Laschet. Ziel ist: Die Unternehmen sollen in Ruhe erst einmal ihre zum Teil von der Flut zerstörten Unterlagen rekonstruieren und sich um Hilfsanträge und die Bewältigung der schlimmsten akuten Schwierigkeiten kümmern können. Wer Haus und Hof verloren hat, soll auf diese Weise zunächst einmal Entlastung bekommen. Darüber hinaus bin ich zuversichtlich, dass die Hilfsgelder dann über die Länder auch zügig bei den Geschädigten ankommen. Mit dem heute verabschiedeten Gesetzespaket zeigen wir klar, dass wir die Menschen, die Mitte Juli durch die Flut ihre Heimat verloren haben, in dieser Stunde der Not nicht allein lassen.“