Florian Hahn zur Ablehnung des Eilantrags gegen den EU-Wiederaufbaufonds
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag gegen den EU-Wiederaufbaufonds abgewiesen. Dazu können Sie den europapolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Florian Hahn, wie folgt zitieren:
„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Eilantrag gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz abgelehnt hat. Das Verfassungsgericht hat nach summarischer Prüfung keinen Verstoß gegen die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages festgestellt. Damit darf der Bundespräsident das Gesetz, das der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen hat, unterschreiben. Deutschland blockiert damit nicht länger den gesamten Ratifizierungsprozess in der EU. Die Gelder aus dem Wiederaufbaufonds werden damit wie geplant bald fließen können. In der Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren erwarte ich keine Überraschungen.“