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(Quelle: picture alliance/dpa)

Finanzausschuss beschließt das Siebte Verbrauchsteueränderungsgesetz

Stärkere Digitalisierung der Verbrauchsteuern

Am heutigen Mittwoch hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das siebte Gesetz zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze beschlossen. Dazu erklären Antje Tillmann, Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag für Finanzen und der zuständige Berichterstatter Sebastian Brehm:

Antje Tillmann: „Damit digitalisieren wir den grenzüberschreitenden Warenverkehr für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Spirituosen oder Tabak. Bislang wurden diese Waren anhand von Begleitdokumenten in Papierform abgewickelt. Diese Änderung ist ein ganz wesentlicher Schritt hin zu einer einfacheren, schnelleren und sichereren Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs von Alkohol und Tabak.

Wir schaffen Rechtssicherheit für Vereine: Wir passen die Haftungsbegrenzung für Vereinsvorstände an die bereits im Jahressteuergesetz 2020 erhöhte Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 EUR an. Damit haften nunmehr Vereinsvorstände innerhalb einer Vergütungsgrenze bis 840 EUR nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.“

Sebastian Brehm: „Die EU-Vorgaben machen Änderungen in allen Verbrauchsteuergesetzen erforderlich. Diese betreffen vor allem verfahrensrechtliche Aspekte, die Erleichterungen für die betroffenen Wirtschaftsbeteiligten bedeuten. Darüber hinaus macht die EU-Alkoholstrukturrichtlinie geringfügige Anpassungen im Alkohol- sowie im Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz erforderlich. Im Wesentlichen wird für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich ein Zertifizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich unabhängige (Klein-) Produzenten zur Inanspruchnahme eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mitgliedstaat eingeführt.

Auch fördern wir mit dem Siebten Verbrauchsteueränderungsgesetz die Wissenschaft. Zukünftig können verbrauchsteuerpflichtige Genussmittel aus dem Steuerlager steuerfrei entnommen werden, um damit wissenschaftliche Versuche und Untersuchungen durchzuführen. Dies gilt für sämtliche verbrauchsteuerpflichtigen Genussmittel, also Alkohol-, Bier-, Schaumwein-, Alkopop-, Tabak- und Kaffee.

Schließlich werten wir die Zentralstelle für Finanztransaktions-untersuchungen (kurz FIU) organisatorisch auf. Bisher war sie nur eine Abteilung und wird nun zu einer eigenen Direktion der Generalzolldirektion. Hiermit soll einerseits den gewachsenen Aufgaben der FIU Rechnung getragen werden. Andererseits betonen wir damit auch ihre gestiegene nationale und internationale Bedeutung als zentrale deutsche Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Unterstützung bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.“