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Digitalisierung
(Quelle: Picture alliance/Beyond)

Familienleistungen können bald per Mausklick in einem Rutsch beantragt werden

Antrag für Geburtsurkunde, Eltern- und Kindergeld kann künftig einfach online gestellt werden

Am heutigen Mittwoch wird der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung voraussichtlich das Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen beschließen. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg, und der familienpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Dr. Mathias Middelberg: "Der Gesetzentwurf zeigt beispielhaft, welche Potenziale in der digitalisierten Verwaltung stecken und wie groß der Gewinn ist, den Bürgerinnen und Bürger daraus ziehen können. In einem Rutsch können Eltern künftig die Geburt anzeigen, den Namen des Kindes festlegen, die Geburtsurkunde, sowie Eltern- und Kindergeld beantragen. Eltern müssen nicht erst bei einer Behörde eine Bescheinigung beantragen, nur um sie anschließend bei einer anderen Behörde vorlegen zu können. Der Kern des Gesetzes ist, dass Behörden notwendige Daten untereinander austauschen können. Eltern müssen künftig keine Nachweise mehr selbst einreichen und keine Doppeleingaben mehr in verschiedenen Anträgen machen."

Marcus Weinberg: „Eltern sollen Zeit mit ihren Kindern verbringen können und nicht mit dem Ausfüllen von Formularen. Gerade nach der Geburt eines Kindes gibt es viel Wichtigeres, als von Behörde zu Behörde zu laufen und mit der Bürokratie zu kämpfen. Deshalb können frischgebackene Eltern bald Familienleistungen wie Eltern- und Kindergeld in einem einzigen Kombi-Antrag online beantragen. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Leistungen im Familienumfeld. Außerdem hat es Vorbildwirkung für die vielen weiteren Behördenleistungen, die wir uns für die Digitalisierung noch vornehmen werden. Digitale Verwaltung heißt: Den Alltag der Bürgerinnen und Bürgern einfacher zu machen und für sie neue Freiräume zu schaffen.“